Fördergelder für «Balkonkraftwerke»

Solarpanel statt Geranien: Luzern will Minianlagen fördern

Auf Balkonien lässt sich nicht nur Ferien machen, sondern auch Strom gewinnen. (Bild: Symbolbild Adobe Stock)

Der Luzerner Stadtrat will kleine Solaranlagen an Balkonen subventionieren. Mieter sollen dadurch für die Energiewende sensibilisiert werden.

Ausgedient hat der Wäscheständer. Fort gehört der vertrocknete Stock Basilikum. Auf Luzerner Balkonen sollen zukünftig Solaranlagen sein. Die sogenannten Balkonkraftwerke tragen zur Energiewende bei und bescheren ihren Besitzern im Optimalfall sogar noch eine kleine Nebeneinnahme. So, überspitzt formuliert, ist die Einstellung des Luzerner Stadtrats.

Er will die Installation solcher Fotovoltaiksysteme fördern. Er will ein dahingehendes Postulat der Grünen-Fraktion teilweise entgegennehmen. Wer auf seinem Balkon Solarpanels aufstellen möchte, soll künftig Geld vom städtischen Energiefonds erhalten.

Knapp ein Drittel der Kosten soll Stadt tragen

Konkret verlangen die Postulanten, dass Mieterinnen, welche auf ihrem Balkon kleine Solaranlagen installieren, 30 Prozent des Kaufpreises der Anlage zurückerstattet bekommen. Der Vorstoss setzt als Obergrenze für den Förderbetrag 500 Franken. Im Baumarkt seien solche Systeme ab einem Preis von ungefähr 600 Franken erhältlich, wie das Bundesamt für Energie schreibt.

Als Balkonanlagen gelten Fotovoltaiksysteme mit ein oder zwei Solarmodulen und einem Wechselrichter sowie einem Stecker. Wenn sie weniger als 600 Watt Leistung abgeben, können sie über eine reguläre Steckdose mit dem Stromnetz verbunden werden. Die von ihnen produzierte Energie gelangt so ins Netz. Was nicht für den Eigenbedarf draufgeht, vergütet die Netzbetreiberin.

Die Unterstützung der Minisolaranlagen ist im Raum Luzern nicht zum ersten Mal Thema. Vor dem Hintergrund der drohenden Energiekrise diskutierte der Horwer Einwohnerrat bereits 2022 darüber, ob Balkonkraftwerke durch die öffentliche Hand Förderung erhalten sollen (zentralplus berichtete).

Kleiner Aufwand, kleiner Ertrag

Für die Unterstützung der kleinformatigen Sonnenfänger spricht gemäss dem Stadtrat zunächst die Einfachheit, mit welcher eine solche Anlage angeschafft und in Betrieb genommen werden kann. Bewilligungstechnisch ist die Sache kein grosser Aufwand: Die Gebäudeeigentümerin muss einwilligen. Und sie müssen die Netzbetreiber informieren.

Den Beitrag der Balkonkraftwerke zur Energiewende schätzt der Stadtrat als «bescheiden» ein. Es bräuchte schlicht zu viele davon, damit sie einen signifikanten Einfluss auf die Stromproduktion hätten. Gemäss dem Bundesamt für Energie deckt eine 600-Watt-Anlage bei ganzjährigem Betrieb etwa zehn Prozent des Energiebedarfs eines Haushalts mit vier Personen. Die Regierung sieht den wahren Wert der Balkonkraftwerke denn auch andernorts.

Finanzierung wäre geregelt

Die einzelnen Solarmodule würden helfen, die Bevölkerung für die Energiewende zu sensibilisieren. «Weil Mieterinnen und Mieter sich so aktiv mit ihrem Verbrauch und der Produktion von Strom auseinandersetzen», erläutert der Stadtrat.

Die Regierung rechnet pro Jahr mit Kosten von ungefähr 62’000 Franken. Aufgrund von Erfahrungen der Stadt Zürich schätzt sie, dass etwa 125 Gesuche auf sie zukämen. Die finanziellen Mittel dafür lägen im Energiefonds bereit und seien überdies mit der Zustimmung zur Klima- und Energiestrategie der Stadt Luzern bereits bewilligt worden.

Eine verschandelte Stadt?

Dass die Stadt deshalb künftig voll gepflastert ist mit schwarzen Platten, fürchtet die Regierung nicht. Denn bei geschützten Gebäuden muss die Baubehörde für die Installation von Balkonkraftwerken eine Bewilligung sprechen. Dies gewährleiste, dass die Anlagen in «sensiblen Zonen» optisch in das Ortsbild integriert würden.

Aus diesen Gründen will der Stadtrat das Postulat teilweise entgegennehmen. Er wird der Verwaltung des Energiefonds einen Vorschlag für eine entsprechende Förderung von Balkonkraftwerken unterbreiten. Momentan würde das Förderprogramm für Fotovoltaikanlagen nämlich ohnehin eine Überarbeitung erhalten, wie es in der Stellungnahme heisst.

Förderbedingungen noch nicht fix

Was die genauen Bedingungen für eine mögliche finanzielle Unterstützung betrifft, will die Regierung weitere Spezifikationen prüfen. Sie kann sich vorstellen, dass beispielsweise nur solche Gesuchsteller eine Zusage erhalten, welche nicht selbst über Dach- oder Fassadenflächen verfügen. Also wirklich nur Mieterinnen.

Das letzte Wort über die konkreten Bedingungen wie auch die maximale Förderhöhe hat die Fondsverwaltung. Der Stadtrat möchte die Verwaltung nicht vorbehaltlos zu den im Postulat verlangten Modalitäten verpflichten. Und auch der Grosse Stadtrat hat noch ein Wort mitzureden. Im Parlament landet der Vorschlag frühestens am 5. September, der ersten Sitzung nach der Sommerpause.

Verwendete Quellen
  • Stellungnahme des Luzerner Stadtrats
  • Postulat zu Balkonkraftwerken der Grünen
  • Website von «Energie Schweiz», einem Programm des Bundesamts für Energie
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