Kommission entscheidet

Luzerner Härtefall-Streit: Kanton soll auf Geld verzichten

Unter anderem Gastrobetriebe konnten Härtefallgelder während der Pandemie beanspruchen(Archivbild).. (Bild: bic)

Luzern soll teils auf die Rückforderung von Härtefallgeldern aus der Pandemie verzichten. Das will die Wirtschaftskommission. Gewerbeverbände freuts, Linke und Gewerkschaften weniger.

Gerade in der Gastroszene löste der Entscheid der Luzerner Regierung Wut aus. Im vergangenen Herbst beschloss diese, «à fonds perdu»-Beiträge – also Härtefallgelder, die wegen der Pandemie zu einem grossen Teil vom Bund beigesteuert wurden und nicht hätten zurückgezahlt werden müssen – teilweise zurückzufordern. Dies als einziger Kanton der Schweiz.

Nun fordert die Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK), dass die Regierung den Entscheid wieder teilweise aufhebt. Nachdem das Gewerbe sowie bürgerliche Parteien auf die Barrikade gegangen waren, musste der Kanton einen Bericht abliefern (zentralplus berichtete). Diesen hat die WAK nun studiert und zusätzliche Stellungnahmen eingeholt, wie sie in einer Mitteilung schreibt.

Vertrauen als Grund für Verzicht

Dabei ist sie nun zum Schluss gekommen, dass die Beurteilung der Regierung zwar aus «rechtlicher und finanzpolitischer Sicht und in Anlehnung an die Kantonsstrategie nachvollziehbar und korrekt» sei, sie aber trotzdem auf die Rückzahlungsforderungen verzichten soll. Dies bei Unternehmen, die vor dem 21. April 2021 vom Kanton Härtefallhilfe erhalten und danach einen Gewinn erzielt haben.

Mit neun zu vier Stimmen entschied die Kommission so. Der Kanton würde mit dieser Lösung auf etwa sieben Millionen Franken verzichten. Die WAK beauftragt den Regierungsrat, möglichst rasch ein Dekret zur Umsetzung dieser Lösung auszuarbeiten und dem Kantonsrat zur Behandlung zu unterbreiten.

Sie empfiehlt ausserdem folgendes:

  • Es soll eine einheitliche Wegleitung zum Umgang mit Sofortabschreibungen und Eigenlöhnen erstellt und veröffentlicht werden. 
  • Es soll ausgearbeitet werden, wie stossende Einzelschicksale – analog zum Erlass, wie er im Steuerrecht auch Anwendung findet – verhindert werden können. 

Als Hauptgrund für den Entscheid nennt die Kommission «Vertrauen in den Kanton Luzern als verlässlichen Partner».

Verbände erfreut, Linke empört

Betroffene Verbände reagieren erfreut auf den Entscheid, wie sie in einer gemeinsamen Mitteilung schreiben. Besonders, «dass bei Sofortabschreibungen, Eigenlöhnen und stossenden Einzelschicksalen faire und möglichst einheitliche Lösungen gesucht werden müssen», sei begrüssenswert. Dafür habe man sich stets starkgemacht. Sie hoffen nun, dass die Lösung möglichst schnell umgesetzt wird.

Die SP hat weniger Freude. In einer Mitteilung kritisiert sie den Entscheid der WAK. «Damit wird der Weg freigemacht für die Subventionierung privater Unternehmensgewinne mittels Steuergelder in der Höhe von über 20 Millionen Franken», schreibt die Partei. Sie sei «sprachlos», heisst es in der Mitteilung. Es sei unverständlich, dass private Betriebe, die dank Steuergeldern Gewinne verzeichnen, diese behalten dürften, wohingegen Menschen, die in finanzieller Not sind, bei Veränderungen der Einkommensverhältnisse praktisch jeden Franken an wirtschaftlicher Sozialhilfe zurückerstatten müssten. «Sollte der Kantonsrat dieser Ungerechtigkeit tatsächlich zustimmen, sieht sich die SP gezwungen, die Möglichkeit eines Referendums sorgfältig zu prüfen», heisst es in der Mitteilung.

Ähnlich tönt es beim Luzerner Gewerkschaftsbund. Auch er drückt in einer Mitteilung Unverstädnis aus und fordert: «Sollte der Kantonsrat an den Gewinnsubventionen festhalten, sollen immerhin jene Arbeitgebenden ausgeschlossen werden, die aus Gewinngründen ihrer sozialen Verantwortung nicht nachgekommen sind.»

Verwendete Quellen
  • Medienmitteilung WAK
  • Mitteilung Gewerbeverbände
  • Mitteilung SP
  • Mitteilung Luzerner Gewerkschaftsbund
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