SP zieht vors Bundesgericht

Luzerner Abstimmungs-Chaos geht in die nächste Runde

Erhebt gegen die Luzerner Regierung happige Vorwürfe: David Roth, Präsident der Luzerner SP. (Bild: zvg)

Die SP wirft der Luzerner Regierung vor, Infos über Steuerausfälle und OECD-Gelder bei der Abstimmung zur Steuergesetzrevision zurückgehalten zu haben. Der Regierungsrat wies sie ab. Die Partei zieht den Entscheid weiter.

Der Luzerner Regierungsrat stand unter Beschuss, nachdem die Luzerner SP Stimmrechtsbeschwerde gegen die Steuergesetzrevision eingereicht hat. Die Abstimmungsbotschaft sei «einseitig und intransparent», monierte die SP. Zudem unterschlage die Regierung den Hinweis, dass die Steuersenkungen juristische Personen deutlich mehr entlasten würden als natürliche. Somit war seit letzter Woche unklar, ob es nun überhaupt am 22. September zur Abstimmung kommt (zentralplus berichtete).

An diesem Mittwoch teilte dann die Luzerner Regierung mit: Sie hat die Anträge in der Einsprache geprüft. Und: Sie kam zum Schluss, dass die behördlichen Informationen zur Abstimmung «offen, sachlich und ausgewogen» seien. Somit wies sie die Einsprache ab.

SP zieht Stimmrechtsbeschwerde weiter

Die Luzerner SP gibt sich so einfach nicht geschlagen. Sie zieht die Stimmrechtsbeschwerde ans Bundesgericht weiter, wie sie am frühen Mittwochnachmittag mitteilt. «Es ist wenig überraschend, dass die Regierung ihre eigene Abstimmungsbotschaft für sachlich und ausgewogen hält», schreiben die Sozialdemokraten in einer Mitteilung.

Sie seien nach wie vor der Meinung, dass die Darstellung der Pro- und Kontra-Argumente in den Abstimmungsunterlagen stark unausgewogen sei. Zudem hält die SP die Argumentation, dass die Stimmberechtigten transparent über die tatsächlichen Steuerausfälle und die Verwendung der OECD-Steuermehrerträge informiert würden, für nicht plausibel.

Regierung beurteilt eigene Entscheide

Unabhängig von dieser Abstimmungsbeschwerde stellt sich für die SP die Frage, ob die Regierung die richtige Beschwerdeinstanz sei. Denn mit dieser Regelung urteile die Regierung über ihre eigenen Entscheide. «Inwiefern diese heutige Regelung aus rechtsstaatlichen Überlegungen Sinn macht, ist mehr als fraglich», so Parteipräsident und Nationalrat David Roth. Die SP werde sich in den kommenden Wochen vertieft mit dieser Fragestellung auseinandersetzen.

Abstimmung findet wie geplant statt

Auf Anfrage von zentralplus sagt ein Mediensprecher der Staatskanzlei Luzern, dass eine Stimmrechtsbeschwerde keine aufschiebende Wirkung hat. «Die Abstimmung findet somit wie geplant am 22. September 2024 statt.»

Damit eine Volksabstimmung im Nachhinein vom Bundesgericht aufgehoben werde, müssten «erhebliche Mängel vorliegen und das Ergebnis effektiv beeinflusst haben». Dabei sei unter anderem die Grösse des Stimmenunterschieds, die Schwere des festgestellten Mangels und dessen Bedeutung im Rahmen der Abstimmung massgebend.

Auf eidgenössischer Ebene war dies erst ein einziges Mal der Fall. Im April 2019 erklärte das Bundesgericht die Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» für ungültig. Falls die Abstimmung über die Steuergesetzrevision für ungültig erklärt würde, müsste diese wiederholt werden.

Verwendete Quellen
  • Medienmitteilung der SP Luzern
  • Schriftlicher Austausch mit Mediensprecher der Staatskanzlei Luzern
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