Kantonale Abstimmung

Luzern: Grünes Licht für tiefere Steuern

Die Steuergesetzrevision ist trotz Mehrheit im Volk noch nicht in trockenen Tüchern. (Bild: mik)

Die Luzerner Bevölkerung hat am Sonntag die Steuergesetzrevision angenommen. Damit sollen Familien mit tieferen Einkommen sowie Unternehmen entlastet werden. Ganz durch ist die Vorlage aber noch nicht.

Mit 66,9 Prozent sagt die Luzerner Stimmbevölkerung am Abstimmungssonntag Ja zur Steuergesetzrevision 2025. Es ist die einzige kantonale Vorlage, über die die Stimmbürger am 22. September zu befinden hatten. Der Stimmenanteil lag bei 45,6 Prozent.

Mit dem Ja geben die Luzerner grünes Licht für eine Steuergesetzrevision, welche Entlastungen für Unternehmen sowie für Familien und Personen mit tieferen Einkommen vorsieht. Hintergrund ist OECD-Mindeststeuer, welche 2025 in Kraft tritt. Diese führt dazu, dass internationale Unternehmen künftig einen Steuersatz von mindestens 15 Prozent zahlen. Derzeit liegt dieser Wert im Kanton Luzern bei 12 Prozent. Der Kanton will mit der Steuergesetzrevision Gegensteuer geben und die rund 220 betroffenen Firmen, welche wegen der OECD-Mindeststeuer tiefer ins Portemonnaie greifen müssen, entlasten.

Stimmrechtsbeschwerde vor Bundesgericht

Doch obwohl die Vorlage angenommen wurde, ist sie noch nicht in trockenen Tüchern. Die kantonale SP reichte Anfang Monat eine Stimmrechtsbeschwerde ein. Ihre Begründung: Die Abstimmungsbotschaft der Regierung sei «einseitig und intransparent» (zentralplus berichtete). Gegenargumente gegen die Revision seien kaum zur Sprache gekommen und wenn, dann nur sehr kurz. «Das widerspricht gängiger Praxis, wie sie auch vom Bundesgericht gefordert wird», argumentierte die Partei.

Die Regierung wies die Beschwerde kurz darauf ab, das wiederum liessen die Sozialdemokraten nicht auf sich sitzen. Nun liegt der Fall vor dem Bundesgericht (zentralplus berichtete). Bis die Lausanner Richter darüber entscheiden, kann es aber gut und gerne noch ein Jahr dauern. Bis dahin gilt: Die Beschwerde hat wohl keine aufschiebende Wirkung, die neuen Steuersätze gelten voraussichtlich ab dem 1. Januar 2025.

Verwendete Quellen
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