Nicht alle Kantonsräte sind für höhere Löhne

Keine Luxuslöhne vs. zu knausrig: Lohndebatte in Zug

Wie viel Geld sollen Kantonsräte für die Sitzungen und die Vorbereitungen dazu erhalten? Das sorgt für Diskussionen. (Bild: zvg)

Politisieren sollten nicht nur Gutbetuchte können, findet der Zuger Kantonsrat. Er will deshalb die Entschädigungen für Kantonsräte erhöhen. In der entsprechenden Vernehmlassung dazu wollen aber nicht alle Parteien mehr Geld.

Das politische Milizsystem basiert auf der Idee, eine überbezahlte Politelite zu verhindern, die fernab von den Bedürfnissen der «normalen» Bürgerinnen Entscheide schmiedet. Fakt ist aber, dass Politisieren viel Zeit kostet, womit Politiker Lohneinbussen in Kauf nehmen müssen. Daher besteht bei niedrigen Entschädigungen die Gefahr, dass Personen mit gut bezahlten Berufen und flexiblen Arbeitsbedingungen im Parlament übervertreten sind (zentralplus berichtete).

Eine Diskussion um dieses Spannungsfeld hat die Zuger SP-Kantonsrätin Ronahi Yener Anfang 2023 losgetreten. Über LinkedIn veröffentlichte sie ihren Lohnausweis. Fürs Jahr 2022 habe sie für ihre Kantonsratstätigkeit, die etwa dem Aufwand einer 20-Prozent-Stelle entspreche, rund 6600 Franken verdient. Nach Abzügen und Mandatsabgaben blieben 5500 Franken (zentralplus berichtete). «Es gibt Personen innerhalb des Zuger Kantonsrats, die sagen, dass sie sich dieses Amt nur schwer leisten können», sagte Yener damals zu zentralplus.

Deutlich mehr Sessionsgelder, doppelt so viel für Fraktionen

Eine Gruppe Kantonsräte forderte darum höhere Entschädigungen. Die Zuger Regierung hat inzwischen einen Vorschlag in die Vernehmlassung geschickt. Sie will die Löhne der Kantonsrätinnen zwar erhöhen, um dem gestiegenen Aufwand der Parlamentsmitglieder gerecht zu werden. Aber nicht so viel, wie von den Motionärinnen beantragt.

Künftig soll der Kantonsratspräsident 500 Franken je Halbtag-Session erhalten (vorher: 307 Franken), die anderen Mitglieder 300 Franken (vorher: 184 Franken). Für Kommissionssitzungen bis zu zwei Stunden gibts künftig 170 Franken (statt 104) und 43 Franken für jede weitere halbe Stunde. Gleichzeitig plant die Regierung auch eine Erhöhung der Tarife für nebenamtliche Richter. Eine Übersicht findest du hier:

Ebenfalls aufstocken will die Regierung das Budget der Fraktionen. Heute erhalten die Fraktionen 2500 Franken für die Deckung der Unkosten und 500 Franken pro Fraktionsmitglied. Künftig sollen es 5000 Franken pro Fraktion und 600 Franken pro Mitglied sein.

Kantonsrat verplempere zu viel Zeit mit Unnötigem

Obwohl die Motion vom Zuger Kantonsrat überwiesen worden ist, sprechen sich längst nicht alle für mehr Geld aus. So lehnt die SVP in ihrer Vernehmlassungsantwort die Erhöhung der Löhne für den Zuger Kantonsrat grundsätzlich ab. Bereinigt um die Teuerung, erhöhe der Regierungsrat die Entschädigungen um etwa 35 Prozent. «Eine Reallohnerhöhung in diesem Ausmass ist schlicht nicht gerechtfertigt.» Die Partei führt aus: «Es handelt sich bei diesem Amt um ein Ehrenamt, für das weniger der finanzielle Anreiz als Ansehen und Achtung entscheidend sind.» Um Berufspolitiker zu verhindern, sollen die Entschädigungen bewusst tief bleiben.

Weiter wehrt sich die Partei auch gegen die Aussage, die Arbeit im Kantonsrat sei komplexer geworden. Sie verortet das Problem anderswo: Die Parlamentsmitglieder beschäftigten sich mit Vorstössen und der Bewirtschaftung von «Veloständerproblemen» unnötig selbst. Ein Seitenhieb in Richtung der Alternative – die Grünen (ALG), deren Co-Präsident Luzian Franzini im Frühling einen Vorstoss zum «unbrauchbaren» Veloständer vor dem Verwaltungsgebäude eingereicht hat (zentralplus berichtete).

Auch spreche die hohe Anzahl Kandidaten bei den letzten Wahlen im Oktober 2022 dafür, dass das Amt trotz der Entschädigung attraktiv und begehrt sei. Offener hingegen ist die Partei gegenüber den höheren Fraktionsgeldern. «Ein gut aufgestelltes Fraktionssekretariat entlastet die einzelnen Fraktionsmitglieder zeitlich», schreibt die Partei dazu. Die SVP könnte sich gar vorstellen, die Entschädigungen für die Fraktionen noch etwas zu erhöhen. Zudem verlangt sie analog dem Nebenamtsgesetz einen Teuerungsausgleich bei den Fraktionsentschädigungen.

Bei einer Partei kam es bereits zu Rücktritten

Die ALG wiederum unterstützt die Anpassung. «Es ist wichtig, dass der Beruf und die familiäre Situation keinen Hinderungsgrund für das Engagement in einem Milizparlament darstellen.» Die aktuelle Zusammensetzung des Zuger Kantonsrats sei jedoch ein Hinweis darauf, dass dies nicht so sei. Überdurchschnittlich viele Männer, Selbständige und ältere Menschen hätten ein Amt inne. Zudem sei es bei der ALG-Fraktion bereits zu Rücktritten gekommen, die hauptsächlich auf finanzielle Herausforderungen zurückzuführen gewesen seien, schreibt die Partei. Nicht zuletzt zeige auch der kantonale Vergleich, dass eine Anpassung angemessen sei.

Zufrieden mit der Vorlage sind auch Mitte und FDP. Sie haben kaum Anpassungswünsche geäussert. Einziger Kritikpunkt der Mitte: Stellvertreter. Heute fehle ein Passus, der die Entschädigungen von Stellvertretungen regle. Ein neuer oder angepasster Absatz solle diese Lücke schliessen, schreibt die Partei in ihrer Vernehmlassungsantwort.

Chancen stehen gut

Die GLP begrüsst die «moderate Anhebung» ebenfalls. In ihrer Vernehmlassungsantwort regt die Partei an, dass alle Entschädigungen nebenamtlicher Tätigkeiten der Teuerung angepasst werden. Ein besonderes Augenmerk setzen die Grünliberalen bei den «besonderen Aufträgen» in der Generalklausel. Sie schlagen vor, dass die Gerichte mehr Spielraum bei den Tarifen für Übersetzerinnen erhalten. Denn: Die Zuger Gerichte haben Probleme, geeignete Übersetzer zu finden, selbst für Sprachen wie Englisch oder Französisch (zentralplus berichtete). Eine mögliche Erklärung dafür sind die vergleichsweise tiefen Zuger Stundenansätze für die Arbeit.

Da die meisten Parteien für die Anpassungen sind, stehen die Chancen gut, dass sich die Zuger Kantonsrätinnen über höhere Löhne freuen dürfen. Werden die Änderungen gemäss Regierungsvorschlag übernommen, würde das den Kanton jährlich fast 450’000 Franken mehr kosten. Zunächst berät jedoch das Parlament über die Gesetzesänderung. Dies voraussichtlich im Spätsommer 2025. Wird kein Referendum ergriffen, träten die Änderungen auf Anfang Januar 2026 in Kraft.

Hinweis: Der Artikel ist nachträglich um die Vernehmlassungsantwort der GLP ergänzt worden.

Verwendete Quellen
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