Luzern

Härtefallgelder: Kommission unzufrieden mit Regierung

Die Luzerner Regierung fordert Härtefallgelder zurück. (Bild: Symbolbild: Adobe Stock)

Die Luzerner Regierung hat eine Auslegeordnung zu den Optionen verfasst, wie sie mit Härtefallgeldern umgehen könnte. Der Bericht hat laut zuständiger Kommission zu wenig Zahlen und Fakten.

Der Härtefallstreit in der Luzerner Politik zieht sich in die nächste Runde. Der Kantonsrat erteilte der Regierung vor zwei Monaten den Auftrag, der Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) eine Auslegeordnung zu unterbreiten, wie der Kanton mit Härtefallgeldern, die er während der Pandemie aussprach, umgehen könnte.

Als einziger Kanton fordert Luzern solche À-fonds-perdu-Beiträge zurück. Unternehmen, die seit 2020 solche Gelder bezogen haben und trotzdem einen Gewinn erwirtschafteten, werden von der Regierung zur Kasse gebeten.

Der Bund fordert dies auch, aber erst ab einem Gewinn von 5 Millionen Franken. Und nur von Unternehmen, die ab 2021 solche Beiträge erhielten. Der Entscheid der Luzerner Regierung löste auf vielen Seiten Kritik aus (zentralplus berichtete).

Die Kommission ist nicht zufrieden

Letzte Woche hat nun die WAK den Bericht der Regierung begutachtet, wie sie in einer Medienmitteilung schreibt. Dabei sei die Kommission zum Schluss gekommen, dass sie für ein abschliessendes Urteil weitere Zahlen und Fakten benötige. Der Regierungsrat sei um entsprechende Ergänzungen gebeten worden und habe dafür bis zur nächsten Sitzung der Kommission Ende Juni Zeit, schreibt die «Luzerner Zeitung».

Wie es im Artikel weiter heisst, habe Luzern im letzten Jahr insgesamt 10,8 Millionen Franken an Härtefallgeldern zurückgefordert. Nach Zahlung des Bundesanteils und verschiedener innerbehördlicher Umverteilungen sowie anderer Verwaltungskosten seien dem Kanton am Schluss aber gerade noch 8 Prozent der mehr als 10 Millionen Franken geblieben.

Verwendete Quellen
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