Und auch mit der Pflegeinitiative haperts

Geldspritze für bessere Löhne in den Spitälern? Regierung winkt ab

Mit dieser Aktion wollte die SP Luzern im Oktober 2021 symbolisch den Mangel an Pflegepersonal darstellen – und aufrütteln. (Bild: Archivbild)

Bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege lassen auf sich warten. Die Luzerner Regierung musste gleich auf zwei Vorstösse zum Thema Stellung nehmen. Was die Umsetzung der Pflegeinitiative anbelangt, will der Kanton erst noch Fragen seitens des Bundes geklärt haben. Und auch von einer Geldspritze für Spitäler, damit diese bessere Löhne zahlen könnten, will sie nichts wissen.

Eine Geldspritze für bessere Löhne in den Spitälern: Das forderte SP-Kantonsrat Marcel Budmiger namens der Fraktionen SP und Die Mitte. Im Postulat forderten die Politiker, dass der Kanton den Spitälern mit kantonalen Leistungsaufträgen – also dem Luzerner Kantonsspital, der Hirslanden Klinik und dem Schweizer Paraplegiker-Zentrum – zweckgebundene Beiträge ausrichtet, damit diese die Arbeitsbedingungen verbessern können. Also etwa mehr Lohn bezahlen, die Arbeitszeiten verkürzen oder zusätzliche Ferientage zur Erholung geben können.

Die Regierung beantragt, das Postulat abzulehnen. Finanzielle Anreize wie Lohnerhöhungen seien nur «eine von vielen möglichen Massnahmen und in der Regel nicht die Wichtigste», so die Regierung. Sie erachtet es als falsch, wenn der Kanton die Luzerner Spitäler zusätzlich finanziell unterstützen würde. «Das wäre ein Systembruch der heutigen Finanzierung mittels Fallpauschalen», heisst es in der Stellungnahme. Direkte Lohnerhöhungen müssten von den Betrieben beschlossen werde und über die Tarife abgegolten werden.

Pflegeinitiative: Luzern macht vorerst nicht viel

In einer anderen Stellungnahme auf eine Anfrage von SP-Kantonsrätin Pia Engler nahm die Regierung Stellung zur Umsetzung der Pflegeinitiative.

Die Mühlen der Politik mahlen bekanntlich stetig – aber langsam. So dauert auch die Umsetzung der Pflegeinitiative, welche die Schweizer Bevölkerung im vergangenen November angenommen hat.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat einen Bericht in Auftrag gegeben, die Aufschluss über den aktuellen Stand der Gesetzgebung in den Kantonen gibt. Im Quervergleich hat sich gezeigt, dass lediglich 5 der befragten 24 Kantone über die nötigen Rahmenbedingungen verfügen beziehungsweise genügend Vorarbeit geleistet haben, um die Pflegeinitiative erfolgreich umzusetzen. 11 Kantone erfüllen die durch das Bundesgesetz definierten Kriterien nur teilweise. Dazu gehört der Kanton Luzern.

Das hat SP-Kantonsrätin Pia Engler zum Anlass genommen, in einer Anfrage Antworten der Regierung einzufordern, um zu erfahren, wie es um den Stand der Rechtsetzung zur Umsetzung steht.

Wie steht es um die Umsetzung der Pflegeinitiative?

Im Januar hat der Bundesrat entschieden, die Initiative in zwei Etappen umzusetzen. In einer ersten Etappe ist das die sogenannte Ausbildungsoffensive, die möglichst rasch starten soll. Diese sieht vor, dass die Kantone Beiträge an Studierende, Betriebe sowie Schulen ausrichten. Der Bund beteiligt sich während acht Jahren maximal hälftig an den Beiträgen des Kantons.

In einer zweiten Etappe soll die Ausarbeitung einer Vorlage zum Lohn und zu besseren Arbeitsbedingungen erfolgen. Das Parlament setzt sich derzeit mit der Beratung der rechtlichen Grundlagen zur Ausbildungsoffensive auseinander. Im Juli 2024 soll das neue Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege in Kraft treten. Wann das zweite Paket angegangen wird, ist noch offen.

Nun liegt die Antwort der Regierung vor. Diese zeigt eine abwartende Haltung. «Die Umsetzung der Pflegeinitiative im Kanton Luzern erfordert zunächst, dass seitens des Bundes die massgeblichen Rechtsgrundlagen vorliegen», führt die Regierung aus.

Im Hinblick auf die Umsetzung des neuen Bundesgesetzes würden sich eine Menge Fragen stellen, welche die Regierung erst noch geklärt haben will. Zum Beispiel, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Beiträge des Bundes gewährt werden. Und wie hoch die Beiträge genau ausfallen. Die Regierung führt auch aus, dass «die eigentliche praktische Umsetzung» zu klären sei – also beispielsweise, welche Bestimmungen der zu erbringenden Ausbildungsleistungen gelten.

Kantonales Recht: Ergänzende Regeln werden nötig

Durch die Umsetzung des neuen Bundesgesetzes würden auch ergänzende gesetzliche Regelungen im kantonalen Recht nötig. Das Gesundheits- und Sozialdepartement habe in Zusammenarbeit mit dem Bildungs- und Kulturdepartement die entsprechenden Projektarbeiten aufgenommen. Ziel sei es, dass die kantonale Anschlussgesetzgebung zeitgleich mit dem neuen Bundesgesetz am 1. Juli 2024 in Kraft treten könne.

Das erfordere, dass im Frühling 2023 eine Vernehmlassung zur kantonalen Anschlussgesetzgebung starte. Der parlamentarische Beratungsprozess ist für Winter/Frühling 2024 vorgesehen. Parallel dazu werde ein Detailkonzept für die praktische Umsetzung erarbeitet.

Verwendete Quellen
  • Anfrage von Pia Engler und Antwort der Regierung
  • Postulat von Marcel Budmiger und Antwort der Regierung
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