Kantonsrat entscheidet

zentralplus plus Für diese Hunde fällt in Luzern die Steuer

Assistenzhunde werden von den Steuern befreit. Für Herdenschutzhunde muss im Kanton Luzern nach wie vor eine Steuer bezahlt werden. (Bild: Alexandra Lau/Unsplash)

Wer im Kanton Luzern einen Assistenzhund hält, muss für diesen künftig keine Steuer mehr bezahlen. Das hat der Kantonsrat entschieden. Für Herdenschutzhunde gilt die neue Regel aber nicht.

120 Franken Hundesteuer muss zahlen, wer im Kanton Luzern einen Hund hält. Für Blindenhunde beispielsweise muss keine Steuer bezahlt werden. Auch Lawinen-, Sanitäts-, Schutz- oder Militärhunde sind von der Steuer befreit. Das gilt auch weiterhin, mit einigen Ausnahmen. Nun hat der Luzerner Kantonsrat aber weitere Ausnahmen definiert.

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