Ex-Grossstadtrat mit Beschwerde

Budget 2024 der Stadt Luzern soll nichtig erklärt werden

Das Rathaus Luzern in der Altstadt an der Reuss. (Bild: Emanuel Ammon / AURA)

Im Januar wird in der Stadt Luzern über das Budget 2024 abgestimmt. Ein ehemaliger Grossstadtrat hat nun Stimmrechtsbeschwerde eingereicht. Die Vorlage sei verfassungswidrig, sagt er.

Der ehemalige Grossstadtrat Yves Holenweger (SVP) hat eine Stimmrechtsbeschwerde gegen die kommende Abstimmung zum Stadtluzerner Budget 2024 eingereicht. In seiner Beschwerde fordert Holenweger, das im November vom Stadtparlament verabschiedete Budget nichtig zu erklären.

Holenweger argumentiert, dass das aktuelle Budget Ausgaben für noch nicht beschlossene Leistungen beinhalte. Sie seien lediglich zur Verhinderung einer noch höheren Steuersenkung beschlossen worden, schreibt er. Zudem verletze das Budget 2024 Verfassungsgrundsätze wie die Einheit der Materie, das Legalitätsprinzip und sei willkürlich. Der Ex-Grossstadtrat befindet die Vorlage daher als nicht verfassungs- und gesetzeskonform. Holenweger verlangt, dass der Grosse Stadtrat ein neues verfassungskonformes Budget 2024 verabschiedet.

Das Budget 2024 der Stadt Luzern sieht eine Steuerfussreduktion von einer Zwanzigsteleinheit auf 1,65 Einheiten vor. Daher braucht es ein obligatorisches Referendum. Die Abstimmung ist auf den 21. Januar 2024 angesetzt. Anfang Jahr wird die Stadt Luzern daher im budgetlosen Zustand sein (zentralplus berichtete).

Verwendete Quellen
  • Mitteilung von Yves Holenweger
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