Er bedrohte die Nachbarfamilie

Zuger wegen Rassendiskriminierung verurteilt

Rassismus ist in der Schweiz verboten – die Staatsanwaltschaft hat einen Zuger deshalb verurteilt.

Ein Zuger hat sich über ein Jahr lang einen Kampf mit seinen Nachbar geliefert – weil ihm offenbar deren Hautfarbe nicht passte. Sie zeigten ihn an. Mit Erfolg.

Widerzugeben, was der Zuger zu seinem afrikanischen Nachbar gesagt hat, will zentralplus eigentlich nicht. Und doch ist es nötig, um zu verstehen, warum der Mann von der Zuger Staatsanwaltschaft wegen mehrfacher Rassendiskriminierung und Drohung verurteilt worden ist.

Im rechtskräftigen Strafbefehl sind die Aussetzer des heute 69-Jährige aufgelistet: «Du sollst nicht hier sein in der Schweiz. Wenn ich die Behörde wäre, würde ich euch wie ein Ball in eure Heimat zurück schicken», rief er aus. Weiter wütete er in der Waschküche: «Scheiss Afrikaner» oder beschimpfte den Nachbarn als «Neger», der wieder nach Afrika solle. Vor den Kindern des Mannes sagte er: « ich kauf dir ein Gummiboot, dann kannst du nach Hause.»

Rassismus in Zug: Wie weit geht der Hass?

Doch dabei beliess er es nicht. Als er auf einem Spaziergang mit dem Hund im Oktober 2021 die Frau des Nachbars traf, spielten diese grade mit Spielzeugautos auf der Quartierstrasse. Extra liess der Zuger die Leine lang, weil er wusste, dass die Kleinen Angst hatten vor dem Tier. Als sie zu ihrer Mama liefen sagte er: «Ich will nicht, dass die Kinder hier spielen. Sie sollen nach Hause gehen.»

Als die Familie zwei Tage später auf dem Nachhauseweg von der Kita war, setzte der Zuger ihnen wieder zu. Als er die Familie sah, beschleunigte er sein Auto, bremste dann voll ab, hupte, zeigte den Mittelfinger und schrie, sie wollten «nach Hause nach Afrika gehen». Der Mutter drohte er: «Das nächste Mal, wenn die Kinder hier spielen, überfahre ich sie.»

Da reichte es dem Familienvater. Er zeigte den Nachbarn an. Für die Staatsanwaltschaft Zug ist klar: Was der Mann da betreibt, ist Rassismus. Sie verurteilt ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 70 Franken. Die 2800 Franken werden fällig, wenn der Mann beispielsweise die Familie innerhalb von zwei Jahren erneut beschimpft. Sofort fällig wird eine Busse von 700 Franken.

Wie ist dieser Artikel entstanden?

In der Schweiz gilt die Justizöffentlichkeit. Das heisst: Urteile sind grundsätzlich öffentlich und können von interessierten Personen und Journalistinnen eingesehen werden. Das gilt auch für rechtskräftige Strafbefehle wie derjenige, dem dieser Bericht zugrunde liegt.

zentralplus sieht regelmässig Strafbefehle der Zuger Staatsanwaltschaft ein, um über deren Arbeit zu berichten und so Transparenz zu schaffen, wie die Justiz funktioniert. Als Medium sind wir dabei verpflichtet, die Personen so weit zu anonymisieren, dass die breite Öffentlichkeit keine Rückschlüsse ziehen kann, um wen es sich handelt. Weitere Artikel dieser Serie findest du hier.

Verwendete Quellen
  • Strafbefehl 1A 2022 45 GAL vom 17. Januar (rechtskräftig)
  • Schweizerisches Strafgesetzbuch
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