Strafverfahren in Zug

Urkundenfälschung: Zuger wollte sich Bürokratie sparen

Ein Zuger wollte sich Bürokratie ersparen - und wurde kreativ. (Bild: Adobe Stock)

Statt die Ausgleichskasse anzuschreiben, hat ein Mann aus dem Kanton Zug einen alten Brief abgeändert und bei seinem Arbeitgeber eingereicht. Im Versuch, sich Aufwand zu sparen, beging er damit eine Urkundenfälschung. Das blieb nicht unbemerkt.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verurteilt einen Zuger wegen mehrfacher Urkundenfälschung. Der Mann hatte im Sommer 2019 zwei Briefe der Ausgleichskasse gefälscht und bei seinem Arbeitgeber und jenem seiner Frau eingereicht.

Dazu verwendete er ein Schreiben, das er von der Kasse erhalten hatte, ergänzte es aber mit einem gefälschten Absatz.

Der Mann wollte «unkonventionell» vorgehen

Sein Arbeitgeber und jener seiner Frau hatten Angaben der Ausgleichskasse von ihm verlangt. Statt diese bei der Kasse einzuholen, griff der Mann zum Trick mit dem abgeänderten Schreiben. «Er wollte damit der Einfachheit halber unkonventionell vorgehen, um sei einen ungerechtfertigten Beweisvorteil zu verschaffen, aber niemanden finanziell zu schädigen», schreibt die Staatsanwaltschaft in einem kürzlich veröffentlichten Strafbefehl.

Darin verurteilt sie den Mann zu 60 Tagessätzen bedingter Geldstrafe à 50 Franken. Hinzu kommen 500 Franken Busse, die er zahlen muss. Die Idee mit dem gefälschten Brief ging also in zweierlei Hinsicht nach hinten los: Erstens wird der Mann nun zur Kasse gebeten und hat einen Eintrag im Strafregister. Und zweitens wird die Strafuntersuchung für ihn mit einigem Aufwand verbunden gewesen sein.

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