«Stealthing» rechtlich keine Schändung

Sogenanntes «Stealthing» ist rechtlich keine Schändung und kann deshalb auch nicht als solche bestraft werden. Das hat das Bundesgericht BGer entschieden. Für eine Schändung hätten die Opfer laut geltendem Strafrecht unfähig zum Widerstand sein müssen. «Stealthing» bedeutet, dass ein Mann vor oder während dem Sex sein Kondom entfernt, ohne dass die Partnerin oder der Partner etwas davon mitbekommt. Das höchste Schweizer Gericht bestätigte damit die Freisprüche von zwei Männern aus den Kantonen Zürich und Basel-Landschaft. Die Männer hätten in beiden Fällen das Kondom entfernt, obwohl geschützter Geschlechtsverkehr vereinbart war.

Quelle:swisstxt
«Stealthing» rechtlich keine Schändung
0 Kommentare
Apple Store IconGoogle Play Store Icon