Rücksicht auf Tiere

Stand-Up-Paddler aufgepasst: Diese Regeln gelten am Zugersee

Stand Up Paddler sollten zur Schilfzone grossen Abstand halten, um die Tiere dort nicht aufzuschrecken. (Bild: Kanton Zug)

Mit dem Beginn der Badesaison sind auf dem Zugersee wieder Stand-Up-Paddler (SUP) unterwegs. Das Störungspotenzial für Tiere wird von diesen oft unterschätzt, schreibt der Kanton in einer Mitteilung – und erinnert daran, welche Verhaltensregeln es zu beachten gibt.

«Das Stand-Up-Paddeln der Menschen kann Störungen und damit Stress für Tiere verursachen», schreibt die Baudirektion in der Mitteilung. Dank den steigenden Temperaturen wachse bald auch die Zahl der SUP auf dem Zugersee. «Durch die grosse Beliebtheit des Stand-Up-Paddelns tauchen dabei immer öfter Menschen in allen Bereichen der Gewässer auf. Und dies auch dort, wo Tiere bis anhin ungestört waren und sich entsprechend sicher fühlten. Weil SUP nahezu geräuschlos erfolgt, wird das Störungspotenzial meist unterschätzt», schreibt die Baudirektion weiter.

Dabei sei nicht allein die Anzahl der Stand-Up-Paddler ein grosses Problem für brütende und rastende Wasservögel. Die Sportlerinnen seien durch ihre stehende Silhouette schon von Weitem zu sehen. «Dies versetzt Wasservögel in Alarmbereitschaft. Sie reagieren unter Umständen mit Flucht. Das kostet Energie und kann ihr Überleben beeinträchtigen.»

Abstand zu Schilfgürtel einhalten

Am Zugersee besteht im Choller zum Schutz der Wasservögel und der Flachwasserzone seit 2017 eine Sperrzone, die mit gelben Bojen markiert ist. Die Sperrzone darf mit Booten und anderen Sportgeräten nicht befahren werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind der Berufsfischer, die Bootshauseigentümerschaft sowie der Kanu-Club, die aber jeweils auf direktem Weg die Zone zu durchqueren haben.

Das Einhalten der Sperrzone wird durch die Gewässerpolizei überwacht. Zurzeit gibt es am Zuger- und Ägerisee keine weiteren grossräumigen naturschutzbedingten Sperrzonen. Allerdings gibt es auch ausserhalb der ausgeschiedenen Sperrzone Gebiete, die möglichst gemieden werden sollen.

Insbesondere das Paddeln vor ausgedehnten Schilfgürteln wie am Zugersee beim Dersbach oder am Südende des Ägerisees gefährdet seltene Vogelarten, wie zum Beispiel den Drosselrohrsänger oder die Wasserralle. Vor Schilfgürteln sollte man daher einen Abstand von mindestens 30 Metern einhalten.

Nicht gepaddelt werden sollte zudem in der Nacht sowie im Sichtbereich von Vogelschwärmen auf dem Wasser. Denn wenn ein erster Vogel auffliegt, folgt oft der ganze Schwarm. Ebenfalls gemieden werden sollten Mündungsbereiche von Fliessgewässern. In Hitzeperioden sind sie oft die letzten kühlen Rückzugsorte für Fische.

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