Stadtrat will höhere Hürde als Motion verlangt

Durch historische und strategische Gegebenheiten ist die Stadt Luzern an Aktiengesellschaften unterschiedlicher Grösse und Bedeutung beteiligt. Nun fordert eine dringliche Motion der Grünen und Jungen Grünen, dass bei Aktienverkäufen von mehr als 10 Prozent des Gesamtkapitals beziehungsweise bei Verlust der Mehrheitsbeteiligung das Parlament nicht mehr abschliessend zuständig ist. In diesen Fällen soll neu die Möglichkeit bestehen, das fakultative Referendum zu ergreifen.

Der Stadtrat ist seinerseits überzeugt, dass sich die aktuelle Regelung, die abschliessende Zuständigkeit des Parlaments bei der Übertragung von Beteiligungen mit den beiden Schwellen 10 Prozent und 50 Prozent, bewährt hat. Diese Schwellen sollen beibehalten werden. Er befürwortet jedoch eine Sonderbehandlung der Beteiligungen, die durch Ausgliederung oder Verselbstständigung von städtischen Dienstabteilungen gebildet wurden. Dazu gehören ewl Energie Wasser Luzern Holding AG und die vbl Verkehrsbetriebe Luzern AG.

Stadtrat schlägt Kompromiss vor

Der Stadtrat beantragt deshalb, dass das Stimmvolk künftig das fakultative Referendum ergreifen kann, wenn von Beteiligungen, die aus der Ausgliederung von Dienstabteilungen entstanden sind, Anteile über 30 Prozent des Gesamtkapitals an Dritte verkauft werden oder wenn der Anteil am Gesamtkapital unter 50 Prozent sinkt – also die Mehrheitsbeteiligung verloren geht.

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