Mann wurde nach Kopfsprung zum Tetraplegiker

Staatsanwaltschaft muss gegen Luzerner Badi ermitteln

Im Strandbad Lido ereignete sich vor einigen Jahren ein tragischer Unfall. (Bild: zvg)

Die Luzerner Staatsanwaltschaft muss gegen das Strandbad Lido Anklage erheben. Das entschied am Montag das Bundesgericht in Lausanne. Vor drei Jahren sprang ein Mann per Kopfsprung vom Steg ins untiefe Wasser und erlitt eine komplette Tetraplegie.

Nach einem Kopfsprung ins kühle Nass geschah der Unfall: Ein Familienvater ist seit dem Sommer 2014 Tetraplegiker. Die Staatsanwaltschaft Luzern stellte kurz darauf das Verfahren ein – dagegen klagte der Mann nun erfolgreich. Das Bundesgericht begründet in seinem Urteil, es könne nicht davon ausgegangen werden, dass kein strafrechtlich relevantes Verhalten des Geschäftsführers und des Sicherheitsverantwortlichen vorliege.

Am Steg, von dem aus der Mann sprang, waren keine Warn- oder Verbotsschilder angebracht, obwohl die Wassertiefe nur gerade 1.2 Meter betrug. Die Richter in Lausanne meinten, der weniger als einen Meter über der Wasseroberfläche liegende Laufsteg lade gerade Unerfahrene dazu ein, dort ins Wasser zu springen, anstelle des höheren Sprungturms. Der Geschäftsführer habe bestätigt, dies geschehe regelmässig.

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