Zuger Gerichtsschreiber Aldo Staub steht vor Wahl

Regierung wählt neuen Kantonsrichter voraussichtlich in stiller Wahl

Am Kantonsgericht Zug wird eine Stelle frei. Jetzt konnten Vorschläge für die Nachfolge eingereicht werden – insgesamt ging aber nur einer ein: Gerichtsschreiber Aldo Staub. Es kommt daher am Kantonsgericht voraussichtlich zur stillen Wahl.

Richter Beat Furrer tritt per 31. August als Präsident und Mitglied des Kantonsgerichts zurück. Aus diesem Grund hat der Regierungsrat auf den 24. September 2017 eine Ergänzungswahl angesetzt, um den Rest der Amtsperiode 2013-2018 abzudecken.

Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge ist am Montag um 17.00 Uhr abgelaufen. Innert dieser Frist ist bei der Staatskanzlei des Kantons Zug nur ein Vorschlag eingegangen: Gerichtsschreiber Aldo Staub (*1984, FDP).

Zurzeit ist das Bereinigungsverfahren im Gang. Während dieses Verfahrens können Mängel der Wahlvorschläge geltend gemacht und gegebenenfalls neue Kandidierende vorgeschlagen werden. Nach Abschluss des Bereinigungsverfahrens am Mittwoch, dem 19. Juli um17.00 Uhr wird der bereinigte Wahlvorschlag im Amtsblatt publiziert. Dies schreibt die Zuger Staatskanzlei in einer Mitteilung. Da für die Vakanz nur eine Person vorgeschlagen ist, zeichnet sich für die Ergänzungswahl eine stille Wahl ab.

Der Regierungsrat wird die vorgeschlagene Person für gewählt erklären, ihr die Wahl mitteilen und die Gewählterklärung im Amtsblatt publizieren. Die Gewählterklärung steht unter dem Vorbehalt der Feststellung der Gültigkeit dieser Ergänzungswahl durch den Kantonsrat. Der Kantonsrat wird die Feststellung der Gültigkeit dieser Ergänzungswahl frühestens am 28. September 2017 vornehmen können.

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