Schwyzer Zeitung verstösst gegen Journalistenethik

Presserat rügt die «Rigi Post»

Der Schweizer Presserat hat die Wochenzeitung «Rigi Post» gerügt. Dies, nachdem das Blatt letztes Jahr Leserbriefe veröffentlicht hatte, in denen schwere Vorwürfe gegen den damaligen Kandidaten fürs Arther Gemeinderatamt erhoben wurden. Der Presserat beschloss, bei derartigen Vorwürfen hätte die Gegenseite zeitgleich die Möglichkeit erhalten sollen, Stellung zu nehmen.

Im April vor einem Jahr wurde in der «Rigi Post» ein Leserbrief einer Arther Leserin veröffentlicht. In diesem wirft sie dem Kandidaten für den Sitz des Präsidiums der Gemeinde Arth vor, sein Amt als Gemeinderat für die eigene Bereicherung genutzt zu haben. Eine Woche später folgt ein Leserbrief einer weiteren Person, die dem Kandidaten vorwirft, die Sozialkassen zu schröpfen, indem er in seinem vernachlässigten Mehrfamilienhaus sozial Benachteiligte und Asylanten unterbringe und sich an deren Elend bereichere.

In zwei Leserbriefen wird dem Gemeindepolitiker somit laut Presserat «illegales beziehungsweise damit vergleichbares, besonders verwerfliches Verhalten» vorgeworfen. Der Presserat beruft sich auf die Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten. Diese verlangt, dass die Zeitung der Fairness wegen die Gegenseite anhören muss, wie es sich bei solch schweren Vorwürfen schickt. Diesen Vorwürfen hätten in beiden Fällen spätere Leserbriefschreiber widersprochen. Der Herausgeber jedoch habe geschwiegen, respektive es unterlassen, die Vorwürfe selber zu überprüfen.

Zeitraum während des Wahlkampfs problematisch

Insbesondere wäre diese Vorgehensweise wichtig gewesen, da man sich zu der Zeit der Leserbriefe mitten im Wahlkampf um das Gemeindepräsidium von Arth befunden habe. Damit stellt der Sachverhalt laut Presserat «einen offensichtlichen Verstoss gegen die berufsethischen Pflichten dar». Der Herausgeber der «Rigi Post» wäre verpflichtet gewesen einzugreifen. «Entweder hätte er die schwere Vorwürfe enthaltenden Leserbriefe nicht veröffentlichen dürfen. Oder er hätte dem Kandidaten in der gleichen Ausgabe der ‹Rigi Post› Gelegenheit geben müssen, sich zu den Vorwürfen zu äussern.» Diesen Entscheid liess der Schweizer Presserat am Donnerstag verlauten.

Die «Rigi Post» wird von Kaelin Druck in Arth herausgegeben und existiert seit gut 90 Jahren als Lokalzeitung. Die Normalauflage liegt bei rund 3000 Exemplaren. Das Blatt wird wöchentlich gedruckt.

 

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