Ohne Bewilligung und ungenügende Kühltemperatur

Polizei nimmt Lastwagen bei Kontrolle unter die Lupe

In der Nacht auf Dienstag führte die Zuger Polizei Kontrollen durch. (Bild: zvg)

In Zusammenarbeit mit dem Amt für Verbraucherschutz hat die Zuger Polizei bei einer Kontrolle Fahrzeuge mit Kühlaufbauten gestoppt und untersucht. Dabei gab es mehrere Verstösse.

Die Zuger Polizei spannte in der Nacht auf Dienstag während mehrerer Stunden mit dem Amt für Verbraucherschutz zusammen. Insgesamt 15 mit Kühlaufbauten ausgerüstete Fahrzeuge wurden kontrolliert. Der Kanton schreibt in einer Mitteilung, dass es sich bei den kontrollierten Fahrzeugen um Lastwagen, Sattelmotorfahrzeuge sowie Lieferwagen handelte.

Die Polizei überprüfte die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten, den technischen Zustand der Fahrzeuge, die Fahrfähigkeit der Lenker, das Nachtfahrverbot sowie die Ladungssicherung. Die Mitarbeiter des Amts für Verbraucherschutz kontrollierten die Einhaltung der Hygienevorschriften für Lebensmittel.

Zwei Männer wurden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug angezeigt. Ein Lastwagenchauffeur verfügte über keine Nachtfahrbewilligung während ein weiterer Chauffeur an seinem Fahrtschreiber herumgepfuscht hatte. In einem Fall waren mitgeführte Lebensmittel nicht ausreichend gekühlt. Das Amt für Verbraucherschutz nimmt sich der Weiterverfolgung dieses Falles selber an.

Verwendete Quellen
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