Leiturteil zu späten Abtreibungen

Das Bundesgericht hat rund um späte Schwangerschaftsabbrüche ein Leiturteil gefällt.

Der Erzeuger eines ungeborenen Kindes darf demnach nicht gerichtlich gegen die Mutter vorgehen, wenn diese das Kind wegen einer Notlage nach der eigentlich gesetzlich erlaubten Frist abgetrieben hat. Wenn die Behörden eine solche Abtreibung als legal einstufen, kann der Erzeuger nichts dagegen tun.

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International begrüsst diesen Entscheid. Eine schwangere Person müsse für sich selbst entscheiden können, ohne den Partner oder die Eltern fragen zu müssen.

Quelle:swisstxt
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