Diskriminierung gegen Selbstständige

Polen diskriminiert nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs homosexuelle Selbstständige.

Das oberste EU-Gericht entschied am Donnerstag, dass das EU-Antidiskriminierungsgesetz auch für Selbstständige gelte. Daher dürfe die Zusammenarbeit mit einem Selbstständigen nicht wegen dessen sexueller Ausrichtung beendet werden. Andernfalls würde das EU-Antidiskriminierungsgesetz seiner Wirkung beraubt, so die Richter. Hintergrund ist die Klage eines Mitarbeiters eines polnischen öffentlichen Fernsehsenders.

Bislang ist es in Polen gestattet, einen Vertrag mit einem Selbstständigen wegen dessen sexueller Orientierung abzulehnen.

Quelle:swisstxt
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