Lex Koller

Bundesrat macht keine Ausnahme für den Bürgenstock

Bürgenstock: Der Bundesrat sagt «Nein». (Bild: zvg)

Klare Worte des Bundesrats: «Der Verkauf einzelner Residenzen der Bürgenstock Hotels AG liegt nicht im staatspolitischen Interesse der Schweiz.»

Die Bürgenstock Hotels AG möchte seine Suites verkaufen, darf es aber nicht (zentralplus berichtete). Im Weg steht die berühmte Lex Koller, die den Kauf von Immobilien, insbesondere Wohnungen, durch Ausländer stark einschränkt.

Deshalb ist ein Gesuch an den Bundesrat gestellt worden, hier eine Ausnahme zu machen. Das Gesetz heisst Lex Koller – benannt nach alt Bundesrat Arnold Koller. Seine Nachfolger im Bundesrat haben am Freitag beschlossen, dass sie für die Bürgenstock Resorts keine Ausnahme von der Bewilligungspflicht laut dem Gesetz ihres Vorgängers machen.

Verwendete Quellen
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