Ebikon

Balkonschütze: Bundesgericht bestätigt Gefängnisstrafe

Das Bundesgericht in Lausanne. (Bild: zvg)

Der Mann, der 2017 beim Schulhaus Wydenhof in Ebikon auf eine Gruppe Jugendliche geschossen hat, muss für über sechs Jahre ins Gefängnis. Das sagt jetzt das Bundesgericht.

Das Bundesgericht bestätigt ein Urteil gegen den Balkonschützen von Ebikon und damit eine Verurteilung zu sechs Jahren und zwei Monaten Gefängnis. Der Mann hatte im Sommer 2017 von seinem Balkon aus mit einem Sturmgewehr auf eine Gruppe Jugendliche geschossen und dabei einen jungen Mann schwer verletzt (zentralplus berichtete). Grund für die Schussabgabe war, dass die Jugendlichen zu laut waren.

Richter in Lausanne bewerten Urteil als grosszügig

Nun hat das Bundesgericht die Beschwerde abgewiesen, die der Mann nach einer Verurteilung des Luzerner Kriminalgerichts und einer Bestätigung durch das Kantonsgericht angestrengt hat (zentralplus berichtete).

Wie die Nachrichtenagentur Keystone-SDA unter Berufung auf das am Mittwoch veröffentlichte Urteil berichtet, sahen die Richter in Lausanne das Urteil des Kantonsgerichts gar als grosszügig an, da der Mann aus nichtigem Anlass geschossen habe.

Der Täter versorgte sein Opfer

Zum Tatzeitpunkt stand der Mann unter Alkoholeinfluss, hatte zuvor 2,5 Liter Bier getrunken. Gemäss der SDA-Meldung sah das Bundesgericht aber keine verminderte Schuldfähigkeit als gegeben an. Der Mann sei sich den Alkohol gewöhnt gewesen, ansonsten hätte er nicht so gezielt handeln können.

Nach der Schussabgabe wurde dem Täter klar, was er gerade getan hatte. Er versorgte sein Opfer mit einem Druckverband und schrieb seiner Partnerin, «ech ha scheisse baut».

Verwendete Quellen
  • Meldung von Keystone-SDA beim «Blick»
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