Ewige Brache mitten in Luzern

Architekt kritisiert Kantonsgericht für Bundesplatz-Urteil

Wird dieses Gebäude jemals zum Stehen kommen? Das Luzerner Kantonsgericht sagt vorerst Nein. (Bild: nightnurse images GmbH)

Das Luzerner Kantonsgericht hiess im Juni eine Beschwerde gegen den Gestaltungsplan der beiden geplanten Hochhäuser am Bundesplatz gut. Während die Eigentümer den Fall vors Bundesgericht ziehen, kritisiert ein Architekt an der Hochschule Luzern das Urteil des Kantonsgerichts.

Die Brache am Bundesplatz beschäftigt weiter. Nach jahrelangem Knatsch und mehreren Anläufen zur Bebauung der Brache, ist im Juni eine Beschwerde gegen den neusten Gestaltungsplan vom Luzerner Kantonsgericht gutgeheissen worden (zentralplus berichtete). Das Kantonsgericht kommt in seinem Urteil zum Schluss, dass der Gestaltungsplan nicht ausreichend darlegt, in welcher Art und Weise der Neubau die benachbarten Bauten und das Ortsbild beeinflusst.

Dieses Urteil provozierte Kritik. Nicht nur vonseiten der Bauherren, sondern auch von Mitgliedern des Bunds Schweizer Architekten (BSA). Beispielsweise von Dieter Geissbühler, Lehrbeauftragter für Architektur an der Hochschule Luzern. Geissbühler war als Experte in der Testplanung wie auch im Beurteilungsgremium des Studienauftrages für das Bundesplatz-Projekt beteiligt.

Gegenüber der «Luzerner Zeitung» sagt Geissbühler, dass das Urteil des Kantonsgerichts «nicht nachvollziehbar» sei. Denn das Projekt sei in einer aufwendigen Testplanung und in mehreren Besprechungen mit der Stadtbaukommission der Stadt Luzern ausgearbeitet worden. Die Stadtbaukommission befand das Projekt letztlich als verträglich mit dem Ortsbildschutz. Doch das Kantonsgericht nehme diese fachlich seriöse Arbeit in seinem Urteil «schlicht nicht zur Kenntnis.»

Von «städtebaulich hoher Qualität»

Die geplanten Hochhäuser auf dem Bundesplatz sollen 32 und 35 Meter hoch werden. Gemäss Geissbühler sei diese Bauhöhe für den Standort am Bundesplatz zulässig. Das geplante Projekt würde sich aufgrund der bescheidenen Überhöhe gut in den bestehenden Baubestand in der Neustadt eingliedern. Zudem sei der Gestaltungsplan von «städtebaulich und architektonisch sehr hoher Qualität», wie Geissbühler sagt.

Auch Norbert Truffer, der Obman des BSA Zentralschweiz, bestätigt die Kritik von Geissbühler am Kantonsgericht. Er sagt gegenüber der «Luzerner Zeitung»: Das am Bundesplatz geplante Projekt ist klar mit dem Stadtbild verträglich.»

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