Entschädigungen möglich

So viele Emmer Wohnungen sind von Fluglärm betroffen

Kampfjets des Typs F-35A sollen ab 2027 über Emmen fliegen. (Bild: VBS/DDPS)

Der Flugplatz in Emmen sorgt für Lärm. Nun teilt die Gemeinde mit, wie viele Betroffene es gibt – und was sie tun können.

Der Lärm rund um den Militärflugplatz Emmen wird weiter zunehmen. Mit der Anschaffung der neuen Kampfjets F-35A durch die Schweizer Luftwaffe, starten künftig lautere Jets in der Gemeinde als bisher. Die Grünen haben in einer Interpellation daher erfragt, wie viele Liegenschaften betroffen sind. Und: Ob der Lärm ihren Wert mindert.

In seiner Antwort hält der Gemeinderat fest, dass mit dem neuen Jet zusätzliche 51 Gebäude, vor allem in Waldibrücke und im Gebiet Rüeggisingen, von übermässigem Fluglärm betroffen sein werden. Insgesamt wird in knapp 800 Wohnungen der Lärmgrenzwert überschritten, wenn die F-35A regelmässig in Emmen starten.

Der Gemeinderat geht davon aus, dass der Bund die Kosten für den Einbau neuer Schallschutzfenster in diesen Wohnungen übernehmen wird. Auch bei Wertverminderungen könnten theoretisch Entschädigungen geltend gemacht werden, dabei beträte man aber juristisches Neuland. Zuvor hatte die Gemeinde selbst Entschädigung für den Fluglärm vom Bund gefordert (zentralplus berichtete).

Seitens Gemeinde plant der Rat nun das Objektblatt Militärflugplatz Emmen anzupassen, wie er schreibt. Darin sind Grenzwerte für Lärm definiert. Der Prozess soll noch dieses Jahr starten. Das gesamte Geschäft wird in der nächsten Sitzung des Einwohnerrats, am Dienstag, behandelt.

Verwendete Quellen
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