Gebühren für gleichgeschlechtliche Paare

Umwandlung in Ehe soll in Luzern nichts mehr kosten

Seit Juli 2022 dürfen gleichgeschlechtliche Paare in der Schweiz heiraten. (Bild: Mahrael Boutros/Unsplash)

Seit der «Ehe für alle» können Paare, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, diese in eine Ehe umwandeln. Dafür müssen gleichgeschlechtliche Paare jedoch doppelt bezahlen. Die Stadt will die Kosten für die Umwandlung nun übernehmen.

Seit dem 1. Juli 2022 ist die Ehe für alle in Kraft. Seither können auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten. Wer bereits in einer eingetragenen Partnerschaft lebt, kann diese seither bei jedem Zivilstandsamt in eine Ehe umwandeln lassen. Für diese Umwandlung müssen Betroffene eine Umwandlungsgebühr in Höhe von 75 Franken bezahlen. Wünschen sie sich einen Heiratsauszug, kommen zusätzlich 30 Franken hinzu.

Somit werden gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, doppelt belastet. Zu diesem Schluss kam die Luzerner SP-Grossstadträtin Regula Frei (zentralplus berichtete). In einem Postulat forderte die SP-Fraktion den Luzerner Stadtrat auf, zu prüfen, ob die Stadt die Kosten in Höhe von 105 Franken übernehmen oder diese erlassen kann. Das ist im Kanton Zürich bereits der Fall. Dieser hat im März als bisher einziger Kanton beschlossen, die kantonale Zivilstandsordnung zu ändern und auf die Kosten bei einer Umwandlung zu verzichten.

Stadtrat will «Beitrag zur Gleichstellung der Ehe für alle Paare leisten»

Nun liegt die Antwort des Stadtrates vor. Dieser findet es wichtig, dass gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, finanziell nicht doppelt belastet und damit schlechter gestellt würden. Deswegen findet er es richtig, dass man für die Umwandlung einer eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe keine zusätzlichen Gebühren verlangt. «Damit wird ein Beitrag zur Gleichstellung der Ehe für alle Paare geleistet», hält der Luzerner Stadtrat fest.

Er könne jedoch nicht in eigener Kompetenz einen Gebührenverzicht einführen, da ihm dazu die gesetzliche Grundlage fehle. Deswegen wird der Stadtrat den Regierungsrat schriftlich darum ersuchen, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, die es den Gemeinden erlaubt, auf die Gebühr 75 Franken zu verzichten. Weiter wolle er anregen, diese Änderung – wie dies der Kanton Zürich auch getan hat – rückwirkend auf den 1. Juli 2022 in Kraft zu setzen.

«Denn nur eine rückwirkende Inkraftsetzung ermöglicht eine Gleichbehandlung der Personen, die seit der Einführung der Ehe für alle bereits eine Gebühr für die Umwandlung bezahlt haben.» Das Regionale Zivilstandsamt der Stadt Luzern würde anbieten, nach Inkraftsetzung einer allfälligen Rechtsgrundlage alle Betroffenen über die Möglichkeit der Rückforderung zu informieren. Dieser einmalige Aufwand könne das Regionale Zivilstandamt der Stadt Luzern mit den bestehenden Ressourcen bewältigen.

Verwendete Quellen
  • Stellungnahme zum Postulat 285
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2 Kommentare
  • Profilfoto von Roli Greter
    Roli Greter, 12.12.2023, 17:29 Uhr

    Jetzt müssen wir das nur noch der Steuerverwaltung klarmachen…

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  • Profilfoto von Hanspeter Flueckiger
    Hanspeter Flueckiger, 12.12.2023, 13:45 Uhr

    Man heiratet sich gebührenfrei oder wer nicht gleichgeschlechtlich heiratet bezahlt somit eine Strafgebühr, oder wie darf man diesen Vorstoss verstehen?

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