Vermieter, die Leute diskriminieren

Welche Wohnungsmieter in der Todeszone landen

Für ältere Menschen wird es immer schwieriger, eine bezahlbare Wohnung zu finden. (Bild: Adobe Stock)

Im Kanton Luzern oder Zug eine bezahlbare Wohnung finden, wenn man etwas älter ist? Heutzutage ein schier unmögliches Unterfangen. Dabei werden ältere Leute klar diskriminiert, wehren können sie sich aber kaum.

Allein in meinem Umfeld suchen vier Personen im fortgeschrittenen Alter seit Monaten verzweifelt eine bezahlbare Wohnung in unterschiedlichen Regionen des Kantons Luzern. Sei es, weil der Lebenspartner verstarb und sie sich die grosse Wohnung nicht mehr leisten können oder aber die Miete nach einer überteuerten Renovation nicht mehr bezahlbar ist.

Gesetzlicher Schutz fehlt

Für viele Vermieter ist das Alter ein klares Killer-Kriterium, auch wenn sie es nicht immer so dreist aussprechen wie diese Immobilienfirma, die auf dem Lande aktuell ihre Neubauwohnungen feilbietet: «Wir wollen keine Älteren, sondern langfristige Mieter.» Auf ältere Wohnungssuchende mag es wirken wie ein Verfrachten auf den Friedhof.

Solche Verhaltensweisen sind zwar eindeutig altersdiskriminierend, aber es fehlt an einem Klagerecht. Was in der Bundesverfassung in Art. 8, dem Diskriminierungsartikel, fortschrittlich daherkommt, zielt in der Praxis ins Leere, denn um wirksam gegen Altersdiskriminierung vorzugehen, bedarf es einer gesetzlichen Grundlage. Für keine Partei war dieser fehlende gesetzliche Schutz in den vergangenen Jahren ein Thema in Bundesbern.

Rente reicht kaum für Miete

Die nächste Hürde auf Wohnungssuche ist die Höhe der Miete. Viele dieser älteren Wohnungssuchenden, vorwiegend Frauen, haben sich lebenslang abgerackert, um die Familie durchzubringen. Trotzdem bleibt ihnen im Alter nur eine geringe Rente. Ihr Budget lässt kaum eine Bruttomiete zu, die höher als 1300, je nach Region bis 1500 Franken ist. Neubauwohnungen fallen meist aus dem Ranking, liegen deren Mieten für Zweieinhalbzimmerwohnungen durchwegs höher.

Da wo der Markt Bezahlbares feilbietet, ist die Nachfrage so gross, dass Ältere aus bekannten Gründen oft den Kürzeren ziehen. Das illustriert ein Beispiel aus der Praxis. Auf 30 Wohnungen meldeten sich über 400 Bewerbende, und man mag im Voraus erahnen, wer das Rennen macht. Um auch Älteren eine Chance einzuräumen, soll die Politik Vorschriften erlassen, dass ein bestimmter Prozentsatz der Wohnungen an Ältere vergeben werden muss.

Mieter haben Milliarden zu viel bezahlt

Eine dieser Bekannten im fortgeschrittenen Alter überlegt sich aktuell, die Möbel in einem Lagerraum einzustellen, um dann einige Monate in einem fernen Billigland Zuflucht zu finden. Nicht ohne Groll gegen ihre Heimat, die aus ihrer Sicht viel unternimmt, um das Fremde hierzulande zu integrieren, die Sorgen der älteren Einheimischen aber mit keinen Hilfeleistungen unterstützt. Und recht hat sie. Die Gemeinden wären schon längst gefordert, mit Mietzinszuschüssen, wie dies vor der Gesetzesreform der Ergänzungsleistungen zumindest einige Gemeinden praktizierten.

Die Mieten sind seit 2005 um 25 Prozent gestiegen. Ein wichtiger Grund für diese Mietzinsexplosion sind gesetzeswidrige Renditen. Da das Mietrecht keine Überprüfung des Gesetzes vorsieht, müssen die Vermieter keine Konsequenzen befürchten. Laut einer Studie des Büros Bass haben Mietzinshaushalte in den vergangenen 18 Jahren über 100 Milliarden Franken zu viel bezahlt, davon allein im vergangenen Jahr 10 Milliarden.

Die Mithilfe aller ist nötig

Was sich Bundesrat Parmelin mit seinem mietzinsdämpfenden Massnahmenpaket einfallen liess, trägt leider die Handschrift der Immobilienlobby. Allein bei zwei der Massnahmen geht es lediglich um eine Umsetzung von Bundesgerichtsentscheiden, bei den anderen um mehr Transparenz, was nicht falsch ist.

Aber damit wird der Mietzinswahnsinn nicht gestoppt. Laut Mieterverband ist das nur mit einer automatisch administrativen Überprüfung der Mieten gesichert. Deshalb entschloss er sich, dieses Anliegen mittels zu lancierender Volksinitiative einzufordern.

Am 24. November stehen dank des Mieterverbandes zwei Mietrechtsreferenden (Untermiete/Eigenbedarf) zur Abstimmung. Deren Ziel ist es, die Mieter noch schneller rauszuwerfen, um Mieten zu erhöhen. Angesichts explodierender Mieten und immer weniger bezahlbaren Mieten ist das ein Frontalangriff auf die Mieterinnen und Mieter. In der Schweiz leben aktuell 58 Prozent zur Miete, stimmen diese alle zugunsten ihrer Interessen ab, wäre dem zweimal NEIN der Sieg sicher.

Unsere Kolumnistinnen und Kolumnisten vertreten ihre eigene Meinung. Sie deckt sich nicht in jedem Fall mit derjenigen der Redaktion.

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