Mit Kaffee verbrüht und geschlagen

Zuger verprügelt Buschauffeur vor der Mantra-Bar

Am Bahnhofplatz Zug hat ein Barbesucher einen Buschauffeur angegriffen. (Bild: Andreas Busslinger)

Ein 38-jähriger Mann aus Baar hat am Bahnhof Zug einen Buschauffeur mit Kaffee verbrüht und ihm dann auch noch ins Gesicht geschlagen. Jetzt droht ihm eine saftige Geldstrafe.

Vor der Mantra-Bar in Zug ist es Anfang Februar 2021 zu einer wüsten Szene gekommen. Alles begann damit, dass ein Bargast auf dem Trottoir seine Füsse in die Buswendeschlaufe stellte. Ein Buschauffeur der Linie 13 konnte deshalb gegen 22 Uhr nicht auf den Bahnhofplatz einbiegen. Er forderte den Barbesucher auf, den Weg freizugeben. Doch der dachte gar nicht daran.

Statt dem Bus Platz zu machen, stand er auf und schmiss ihm seinen heissen Kaffeebecher gegen die Brust. Der Busfahrer erlitt zum Glück nur eine leichte Verbrennung. Doch damit nicht genug. Nur Sekunden später flogen die Fäuste. Der Barbesucher traf den Chauffeur mit einem Schlag am Kopf. Das Auge des Mannes schwoll danach zu und seine Brille war verbogen.

In ärztliche Behandlung musste er deswegen nicht. Trotzdem wird der Barbesucher jetzt wegen Gewalt gegen Behörden und geringer Sachbeschädigung zur Rechenschaft gezogen. Die Staatsanwaltschaft verurteilt den 38-jährigen Zuger zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagesätzen à je 70 Franken. Wobei zwei davon bereits abgegolten sind, weil der Mann die Nacht nach seinem Ausraster in einer Zelle verbrachte.

Die verbliebenen 1’960 Franken muss er nur im Wiederholungsfall binnen vier Jahren bezahlen. Sofort fällig wird allerdings eine Busse von 500 Franken und Verfahrenskosten von nochmals 500 Franken.

Zwei Zuger sind wegen Gewaltdelikten am Bahnhof Zug verurteilt worden – eines der Opfer ist ein Buschauffeur.
Zwei Zuger sind wegen Gewaltdelikten am Bahnhof Zug verurteilt worden – eines der Opfer ist ein Buschauffeur. (Bild: Andreas Busslinger)

Schlägerei am Bahnhof Zug: Buschauffeur ist nicht das einzige Opfer

Vor der gleichen Bar war es schon drei Monate zuvor zu einem gewalttätigen Zwischenfall gekommen. Im November 2020 gerieten dort vier Männer aneinander. Ein 27-Jähriger und sein Bruder hatten vor dem Lokal einen Streit mit zwei Barbesuchern, der zunächst damit endete, dass der Bruder einem der beiden eine Ohrfeige verpasste.

Die beiden Brüder zogen sich dann zurück, nur um ein paar Minuten später zurückzukommen und zu zweit auf ihre Kontrahenten einzuprügeln. Das Resultat: ein blaues Auge, eine Rissquetschwunde, ein verstauchter Daumen und eine Prellung der rechten Flanke.

Der 27-jährige Zuger wird deshalb von der Staatsanwaltschaft wegen Raufhandels – also einer tätlichen Auseinandersetzung, an der mindestens drei Personen aktiv teilnehmen – verurteilt. Auch er bekommt eine bedingte Geldstrafe. Und zwar in der Höhe von 40 Tagessätzen à 130 Franken. Die Probezeit dauert in diesem Fall zwei Jahre. Sofort bezahlen muss der Mann seine Busse von 1’300 Franken und 400 Franken Gebühren. Wie der Bruder bestraft wird, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor. Der Entscheid ist rechtskräftig.

Wie ist dieser Artikel entstanden?

In der Schweiz gilt die Justizöffentlichkeit. Das heisst: Urteile sind grundsätzlich öffentlich und können von interessierten Personen und Journalistinnen eingesehen werden. Das gilt auch für rechtskräftige Strafbefehle wie derjenige, dem dieser Bericht zugrunde liegt.

zentralplus sieht regelmässig Strafbefehle der Zuger Staatsanwaltschaft ein, um über deren Arbeit zu berichten und so Transparenz zu schaffen, wie die Justiz funktioniert. Als Medium sind wir dabei verpflichtet, die Personen so weit zu anonymisieren, dass die breite Öffentlichkeit keine Rückschlüsse ziehen kann, um wen es sich handelt. Weitere Artikel dieser Serie findest du hier.

Verwendete Quellen
  • Strafbefehl 1A 2021 813 PBR
  • Strafbefehl 1A 2022 64 JOJ
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