Fall wird definitiv nicht neu aufgerollt

Zuger Vergewaltiger blitzt bei Bundesgericht ab

Das Bundesgericht sah auch keinen Anlass, den Fall neu aufzurollen. (Bild: flickr / markus daams)

Ein Zuger wurde 2020 der Vergewaltigung schuldig gesprochen. Die Staatsanwaltschaft wollte den Fall neu aufrollen, das Obergericht aber nicht. Nun hat auch das Bundesgericht entschieden.

Seit bald vier Jahren sitzt der 51-Jährige schon im Gefängnis. Zu Unrecht, wie er findet. Er war im Oktober 2020 wegen Vergewaltigung, mehrfacher sexueller Nötigung und mehrfachen sexuellen Handlungen mit Abhängigen zu fünf Jahren Freiheitsstrafe und einem Landesverweis für sechs Jahre verurteilt worden. Dies, weil der gebürtige Portugiese seine Stieftochter vergewaltigt haben soll.

Diese zeigte 2021 zwei weitere Männer wegen Sexualdelikten an – beide Verfahren wurden eingestellt. In einem Verfahren machte die Frau widersprüchliche Aussagen und reichte Beweise ein, die die Staatsanwaltschaft nicht überzeugen konnten. So wurden auf drei eingereichten Unterhosen nicht wie beteuert Spuren von der Tat gefunden.

Im zweiten Verfahren schrieb die heute 27-Jährige ihren Kolleginnen Anweisungen, wie sie bei der Polizei aussagen sollen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sie den Mann aus Enttäuschung angezeigt hat, weil dieser keine Beziehung mit ihr eingehen wollte.

Ausgangslage reiche nicht aus für Neubeurteilung

Nachdem die beiden Fälle eingestellt wurden und nach einem Gutachten, das bei der Frau eine verminderte Intelligenz und eine Persönlichkeitsstörung diagnostizierte – unter anderem sei sie emotional unreif und tendiere dazu, sich selbst und andere zu täuschen – stellte sich für die Staatsanwaltschaft die Frage, ob auch die Verurteilung des 51-jährigen Steifvaters neu aufgerollt werden müsste (zentralplus berichtete).

Das Zuger Obergericht sah dazu jedoch keinen Anlass. Daraufhin reichte der Portugiese beim Bundesgericht eine Beschwerde ein. Sein Fall soll wieder an die Hand genommen werden, so die Forderung. Nun lässt ihn aber auch das Bundesgericht abblitzen, wie einem aktuellen Urteil zu entnehmen ist.

Es war dabei gleicher Auffassung, wie das Obergericht: dass die beiden Verfahren wegen Vergewaltigung eingestellt wurden, sei nicht Grund genug für einen neuen Prozess. Auch, dass die Stieftochter in jenen Fällen nicht bei der Wahrheit geblieben ist, sowie das psychologische Gutachten seien nicht ausreichend für eine Revision. Damit muss der 51-Jährige im Gefängnis bleiben und die Schweiz anschliessend definitiv verlassen.

Verwendete Quellen
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