Diebstahl oder nicht?

Zuger flickt alten Töff und landet vor Gericht

Der Zuger reparierte den alten Töff, den er gefunden hatte (Symboldbild). (Bild: Adobe Stock)

Ein Zuger fand einen alten Töff. Nachdem er vergeblich versucht hatte, den Besitzer ausfindig zu machen, restaurierte er die Maschine für viel Geld. Als er fertig war, meldet sich die Eigentümerin und schaltete die Justiz ein.

Es war Spätsommer 2017, als ein Zuger von einem Freund auf den herrenlosen Töff aufmerksam gemacht wurde. Das Fahrzeug stand in einer unverschlossenen Einstellhalle, öffentlich zugänglich und gehörte scheinbar niemandem.

Obwohl die Maschine schon bessere Tage gesehen hatte, weckte sie das Interesse des Mannes. Er druckte also Flyer aus, mit denen er das Interesse am Töff bekundete, und er hängte diese in der Halle sowie im Quartier auf. Er hoffte, der Besitzer möge sich melden und er könnte ihm den Töff vielleicht abkaufen. Es kam jedoch keine Reaktion.

Auch beim Strassenverkehrsamt konnte dem Zuger niemand sagen, wem das Fahrzeug gehört. Der Mann erkundigte sich also beim Polizeiposten in Baar, ob der Töff gestohlen worden war. Dem war nicht der Fall. Wie es in einem Urteil des Zuger Obergerichts heisst, habe es auf dem Polizeiposten geheissen, der Zuger könne den Töff nehmen – und das Schloss daran entfernen.

Kaum ist Töff geflickt, bemerken Besitzer, dass er fehlt

Dies tat er auch. Er holte den Töff – der damals einen Wert von gerade noch 220 Franken gehabt haben soll – aus der Halle und restaurierte ihn. Gut 2400 Franken steckte er in die Reparatur des Fahrzeugs.

Nur zwei Tage nachdem er das Motorrad aus der Halle gebracht hatte, tauchten plötzlich die Besitzer auf. Scheinbar vermissten sie den Töff dennoch und erstatteten Anzeige gegen Unbekannt wegen Diebstahls. Die Polizei nahm damals jedoch keine Ermittlungen auf, da es keine Hinweise auf mögliche Täter gegeben hatte, heisst es im Urteil des Obergerichts.

Dann verstrich viel Zeit. Fast auf den Tag sechs Jahre später, im September 2023, erkannten die Besitzer ihren – mittlerweile reparierten – Töff an einem Bahnhof in der Nähe wieder. Sofort erstatteten sie erneut Anzeige wegen Diebstahls. Die Polizei zog das Fahrzeug daraufhin ein.

Wie viel Wert hatte der Töff nun?

Die Zuger Staatsanwaltschaft wollte aber keine Strafuntersuchung an die Hand nehmen. Dies, da man in diesem Fall nicht von einem Diebstahl oder einer strafbaren Handlung reden könne. Ausserdem sei die Verfolgungsverjährung eingetreten.

Das wollten die alten Töff-Besitzer nicht hinnehmen und zogen den Fall ans Obergericht. Wie es in dem Urteil heisst, habe der Töff für die Besitzer vor allem einen hohen emotionalen Wert.

Dennoch ging es vor Gericht zunächst um Geld. Nämlich darum, wie viel Wert der Töff vor seiner Restaurierung noch hatte. Und zwar wegen der Verjährung. Je höher der Wert bei einem Diebstahl ist, desto länger dauert es, bis dieser verjährt ist. Die Besitzer argumentierten nun, dass der Töff noch einen Wert von bis zu 500 Franken hatte und die Verjährung somit noch nicht eingetreten sei.

Alles Wertvolle sei bereits gestohlen worden

Die Zuger Strafverfolgungsbehörden sahen dies jedoch anders. Maximal 200 Franken hätte er noch gebracht, heisst es. Der Töff sei schliesslich seit 1986 in der Halle gestanden und sämtliche Teile, die ansatzweise noch Geld gebracht hätten, seien bereits gestohlen worden.

Das Obergericht sah es dabei gleich wie die Zuger Staatsanwaltsschaft. Es weist die Beschwerde der ehemaligen Besitzer ab, das Urteil ist rechtskräftig. Damit sollte der neue Besitzer jetzt den Töff wieder zurückerhalten. Vorübergehend steht der nämlich wieder in einer Halle. Diesmal allerdings bei der Polizei.

Verwendete Quellen
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