Verfahren gegen Ex-Direktor und Verwaltungsrat

Zuger Firma hat illegal Bankgeschäfte abgewickelt

Die Firma aus Zug hätte eine Bankbewilligung gebraucht, die sie nicht hatte. (Bild: Symbolbild Adobe Stock)

Weil ihre Firma ohne Bankzulassung Kundengelder angenommen hat, büsst der Bund zwei Zuger mit mehreren Tausend Franken. Sie beteuern, von nichts gewusst zu haben, obwohl beide im Verwaltungsrat sassen - einer gar als Direktor.

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Effizienz und Verlässlichkeit waren die grossen Verkaufsargumente einer Informatikfirma aus Zug. Gezogen haben sie nicht: Innert fast zwei Jahren registrierten sich lediglich vier Kundinnen für die Bankkarte der Gesellschaft und überwiesen rund 130'000 Euro auf ein Konto in Litauen, wo sie Zugriff auf ihr Geld haben sollten – von überallher auf der Welt und zu tiefen Gebühren, wie die Firma auf ihrer Website und in Social Media versicherte.

Finma erstattete Anzeige

Wer hauptsächlich im Finanzbereich tätig ist und öffentlich damit wirbt, Publikumseinlagen entgegenzunehmen, gilt als Bank. Heisst: Er braucht eine Bewilligung der eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma. Doch diese fehlte der Zuger Firma. Das zeigt ein Strafbescheid, der bis zum 22. Oktober öffentlich aufliegt – und zwar im ersten Stock des ehemaligen Hotels Bernerhof, nahe dem Bundeshaus, in den Büros des Eidgenössischen Finanzdepartements.

Nebst Gerichten und Staatsanwaltschaften sprechen in der Schweiz Verwaltungsbehörden wie die Oberzolldirektion, das Heilmittelinstitut Swissmedic (zentralplus berichtete) oder eben das Finanzdepartement Recht.

Letzteres eröffnete im Juni 2021 und nach einer Anzeige der Finma ein Verwaltungsstrafverfahren gegen Reto Furrer* und Klaus Neumann*, beide über 50, beide wohnhaft im Kanton Zug und beide mit Vergangenheit bei besagter Informatikfirma: Furrer war zwischen April und Oktober 2017 Direktor, Neumann sass seit Dezember 2017 im Verwaltungsrat, den er Mitte 2019 für kurze Zeit präsidierte.

Schuldspruch wegen Fahrlässigkeit

«Entgegennahme von Publikumseinlagen ohne Bewilligung» lautete der Verdacht der Ermittler, der sich als begründet herausstellte: Das Finanzdepartement verurteilt die Zuger zu je 5000 Franken Busse, allerdings wegen fahrlässiger und nicht wegen vorsätzlicher Tatbegehung. Laut dem Entscheid gibt es keine Beweise, dass Furrer und Neumann die Kundengelder selber entgegengenommen oder damit etwas zu tun gehabt hatten. Jedoch waren die beiden ihren Pflichten als Verwaltungsräte nicht nachgekommen. Darunter fällt etwa, die Oberaufsicht über die Gesellschaft zu wahren. Dafür werden sie jetzt bestraft.

Mit dem Urteil bestätigt der Bund im Kern die Argumentation der Zuger Geschäftsleute. Diese hatten beteuert, nichts vom unbewilligten Kreditkartengeschäft gewusst zu haben. Ex-Direktor Reto Furrer sagte im Verfahren, vom Geschäft mit der Karte habe er keine Kenntnis gehabt. Seine Aufgabe sei es lediglich gewesen, sicherzustellen, dass die Geldwäschereigesetze eingehalten würden. Sollte sein Name in anderem Zusammenhang genutzt worden sein, sei dies ohne sein Wissen geschehen.

Auf den gleichen Standpunkt stellte sich Klaus Neumann und beantragte, das Verfahren einzustellen. Die Firma habe die Kundengelder entgegengenommen, als er noch gar nicht Verwaltungsrat war, so seine Argumentation.

Behörde glaubt den Zugern nicht

Obwohl die Behörden den früheren Verwaltungsräten keinen Vorsatz nachweisen konnten, glauben sie ihnen ihre Ahnungslosigkeit offensichtlich nicht. So heisst es im 32-seitigen Entscheid, es «erstaunt» und «vermag nicht zu überzeugen», dass Klaus Neumann nicht gewusst habe, auf was er sich mit dem Verwaltungsratsmandat einliess. Und dass Reto Furrer als ehemaliger Direktor nicht über das Geschäftsmodell seiner Firma Bescheid gewusst habe, sei «schlicht nicht glaubhaft».

Der Strafbescheid ist rechtskräftig, der Fall geschlossen. Wie eine Sprecherin des Finanzdepartements auf Anfrage mitteilt, wurde einzig gegen Furrer und Neumann ein Verfahren geführt, nicht aber gegen weitere Verwaltungsräte oder Angestellte der Firma.

Der eine geschäftet weiter, der andere arbeitet für die Kirche

Mit dem Schuldspruch endet für die Zuger Geschäftsleute eine Geschichte, die sie die letzten Jahre beschäftigt, aber offenbar nicht nachhaltig belastet hat. Klaus Neumann ist nach wie vor ein umtriebiger Geschäftsmann. Er sitzt in den Verwaltungsräten von über 20 Zuger Gesellschaften und gibt sich als Unternehmensberater mit mehr als 25 Jahren Berufserfahrung. Derweil engagiert sich Reto Furrer seit Jahren für die Allgemeinheit; sei es im Sportverein in seinem Wohnort oder in der Kirche.  

*Namen geändert

Verwendete Quellen
  • Strafbescheide im Verfahren 442.1-190 des Eidgenössischen Finanzdepartements
  • Unterlagen aus dem Handelsregister Zug
  • Mailverkehr mit dem Finanzdepartement
  • Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen
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