Vor Luzerner Kriminalgericht

Telefonbetrüger erbeutet beinahe halbe Million Franken

Der Betrüger fokussierte sich bei seiner Masche gezielt auf ältere Menschen. (Bild: Symbolbild: Unsplash/Onur Binay)

Ein 24-jähriger Mann sass beim Luzerner Kriminalgericht auf der Anklagebank. Die Liste seiner Vergehen ist von beträchtlichem Ausmass.

Das Kriminalgericht Luzern hat einen 24-jährigen Telefonbetrüger verurteilt. Der junge Mann war Teil einer Gruppe, die mehrere Male versuchte, Seniorinnen ihre Vermögen abzuknöpfen. Die Luzerner Polizei erwischte ihn dabei, wie er einer Luzernerin über eine halbe Million Franken abnehmen wollte, wie die «Luzerner Zeitung» schreibt.

Das Gericht hat ihn zu zwei Jahren Haft bei einer Probezeit von drei Jahren verurteilt. Zudem muss er eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 30 Franken zahlen – also 600 Franken. Dies unbedingt, da er bereits von einem Basler Gericht einst zu einer Geldstrafe verurteilt worden war.

Der versuchte Betrug ist dabei nicht die einzige Straftat, für die der Mann auf der Luzerner Anklagebank sitzen musste.

Mehrere Betrugsversuche als «Zivilfahnder Graf»

Der 24-Jährige gab sich im März 2021 als «Zivilfahnder Graf» aus. Er verleitete eine Luzernerin dazu, ihm und seinen Komplizen Geld und Gold im Wert von 550'000 Franken auszuhändigen. Sein Kumpan, der das Geld abholen sollte, wurde bei der Übergabe verhaftet. Der vermeintliche Herr Graf ging den Ermittlerinnen eine Woche später ins Netz.

Der Angeklagte begann nach eigener Aussage bereits mit 20 Jahren, an solchen Betrugsversuchen teilzunehmen. Den Zivilfahnder gab er nicht zum ersten Mal. Wie die Zeitung berichtet, bekannte er sich der Mittäterschaft zum gewerbsmässigen Betrug und zur gewerbsmässigen Geldwäscherei sowie der mehrfachen Amtsanmassung schuldig.

Nebenher noch eine Hanfanlage im grossen Stil

Die gesprochene Strafe ist nicht allein auf diese Tatbestände zurückzuführen. Denn die kriminelle Energie des 24-Jährigen war mit den Betrugsversuchen nicht erschöpft. Die Staatsanwaltschaft warf ihm des Weiteren vor, eine Hanfanlage im grossen Stil betrieben und das betreffende Marihuana verkauft zu haben. Zudem soll er eine Pistole im Darknet bestellt haben.

Auch für diese Taten sprach ihn das Luzerner Gericht schuldig. Im Übrigen war es nicht das erste Mal, dass er das Betäubungsmittel- und das Waffengesetz gebrochen hatte. Damit sind die Gerichtstermine des «Herrn Graf» nicht zu Ende. Gegen ihn läuft zurzeit noch ein Verfahren wegen häuslicher Gewalt und Drohung. In diesem Fall sieht er sich aber nicht schuldig.

Verwendete Quellen
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