Bizarre Vorwürfe an Behörden

Staatsverweigerer am Ruder: Zuger Firma zahlt Steuern nicht

Der Kanton Zug sei nur eine Firma. Darum wollte eine Firma keine Steuern bezahlen. (Bild: Andreas Busslinger)

Eine Zuger Firma zahlt wiederholt keine Steuern. Die Steuerbehörden hätten keine Befugnisse, diese zu erheben. Das Verwaltungsgericht sieht dies anders.

Es sind kuriose Vorstellungen, die ein Zuger Firmenchef zu haben scheint. Im April 2023 reichte er die Steuererklärung für 2021 und 2022 sowie die jeweiligen Jahresrechnungen ein. Als die Zuger Steuerbehörde allerdings die Steuern einziehen wollte, weigerte er sich zu bezahlen und wehrte sich mit Beschwerden.

Die Begründung: Die Steuerbehörden sowohl von Kanton und Bund hätten keine Berechtigung, die Steuern einzuziehen. Wie es in einem Urteil des Zuger Verwaltungsgerichts heisst, hätte der alleinige Verwaltungsrat im Wesentlichen mit der Wiedergabe einer Theorie argumentiert, wonach Behörden Firmen beziehungsweise «geschäftliche Einheiten» seien. Als solche dürften sie keine Steuern eintreiben.

Staat soll nur eine Firma sein

Es ist eine Idee, die in Kreisen von Staatsverweigerern weitverbreitet ist. In ihrer Vorstellung ist der Staat lediglich eine Firma. In der Folge sind von ihm erlassene Gesetze nicht gültig und Verpflichtungen, wie eben das Zahlen von Steuern, auch nicht verpflichtend.

Wie das Zuger Verwaltungsgericht schreibt, argumentiere der Firmenchef denn auch hauptsächlich mit ebensolchen Theorien aus dem Umfeld der Staatsverweigerer. Und dies nicht zum ersten Mal.

Bereits 2021 geriet er mit den Zuger Steuerbehörden in Konflikt. Damals mit einer anderen Gesellschaft, die er ebenfalls «allein beherrsche», wie das Gericht schreibt. Damals ging es um die Steuern von 2019.

Auch diese wollte er nicht bezahlen. Die Behörden stellten Mahnungen aus. Aber diese zweifelte der Unternehmer ebenso an. Sie müssten storniert werden, so die Forderung. Dies «infolge fehlender hoheitlicher Legitimation, da die Steuerverwaltung des Kantons Zug heimlich und illegal in eine Kapitalgesellschaft respektive eine Tochtergesellschaft des (ebenfalls verdeckt und illegal in ein Unternehmen umgewandelt) Kantons Zug umgewandelt worden sei. Gleiches treffe auf die holdingmässig strukturierte Muttergesellschaft namens ‹Schweizerische Eidgenossenschaft› mit Sitz im Ausland zu». So wird das Beschwerdeschreiben im Urteil zitiert.

Richter sollten in Ausstand treten

Der Chef der Firma zweifelte aber nicht nur die Befugnisse der Steuerbehörden an, sondern zugleich auch das Gericht selbst, an welches er sich gewandt hatte.

So forderte er, dass sämtliche Richterinnen und Richter des Verwaltungsgerichts, die mehr als die Hälfte ihres Erwerbseinkommens vom Kanton Zug erhalten, in den Ausstand treten.

Mit solchen Forderungen und Verweigerungshaltungen narren Staatsverweigerer die Behörden seit einiger Zeit schweizweit. In einer kürzlich durchgeführten Befragung von SRF gab der Kanton Zug an, dass man das Problem ebenfalls kenne. Der Umgang sei sehr aufwendig (zentralplus berichtete). Wie gross der Mehraufwand sei, könne man aber nicht sagen.

Immerhin: Höhe der Steuern ist okay

Der Frust dringt denn auch in wenigen Zeilen im neuesten Urteil des Verwaltungsgerichts durch. «Offensichtlich» seien die Rügen der Firma unbegründet, schreibt es. Das Gesetz sei nun einmal doch gültig, und Steuerämter dürften halt doch Steuern einziehen. Wenigstens habe man in diesem Fall schnell entscheiden können.

Diese Steuern muss die Firma jetzt also zahlen. Immerhin: An der Höhe der berechneten Steuern hatte sie nichts auszusetzen. Gut möglich, dass der Firmenchef seine bizarren Argumente auch bei der nächsten Steuerrechnung vorbringt.

Verwendete Quellen
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