Strafverfahren im Kanton Zug

Staatsanwaltschaft bestraft Chef von Vereinslokal erneut

In einem Zuger Vereinslokal arbeitete eine Bedienung ohne Bewilligung. (Bild: Unsplash/@louishansel)

Er hat eine Bedienung ohne Arbeitsbewilligung beschäftigt, deshalb kassiert ein 44-Jähriger 120 Tagessätze Geldstrafe. Passiert ist das Ganze in einem Vereinslokal, mit dem die Zuger Behörden bestens vertraut sind.

Die Frau servierte sechs Tage lang, dann kam die Justiz ins Spiel. Weil die Bedienung aus Serbien keine Arbeitsbewilligung hatte, verurteilt die Zuger Staatsanwaltschaft ihren Chef zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 70 Franken. 8400 Franken total, ubedingt, wegen Widerhandlung gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz, kurz AIG.

Der 44-jährige Chef hat Erfahrung mit dem AIG. Nach 2016, 2018 und Januar 2021 fängt er sich die vierte Verurteilung ein, weil er dagegen verstossen hat. Deshalb brauche es eine unbedingte Geldstrafe, schreibt die Zuger Staatsanwaltschaft in ihrem Strafbefehl von Mitte September. Vor wenigen Tagen lag dieser zur Einsicht auf – und er zeigt, wo die Bedienung aus Serbien im Mai gearbeitet hat.

Illegale Casinos: Politikum seit Jahren

Ein zweistöckiges Flachdachgebäude in Baar, Blick auf Zughaltestelle und Hochspannungsleitung, ein Quartier, schmuck wie die Autobahn. Verteilt auf zwei Etagen und nur wenige Meter voneinander entfernt befinden sich in dem rotbraunen Bau gleich zwei Vereinsheime. Im unteren hatte der 44-jährige Nordmazedonier das Sagen. Ein Zettel am Eingang verrät: Das Lokal hat «vorrübergehend geschlossen».

Beide Vereinsheime sind polizeibekannt, 2021 wurden gleich beide Betreiber wegen Verstössen gegen das Ausländergesetz verurteilt. Daneben hatten sie damals illegale Sportwetten angeboten, wie die «Zuger Zeitung» berichtete.

Private Casinos, wie sie die Strafverfolger angetroffen hatten, machen den Zuger Behörden seit Jahren zu schaffen. 2018 hatten vier bürgerliche Kantonsräte aus Baar gefordert, die Gemeinden sollten Gastgewerbebewilligungen einfacher verweigern oder entziehen können. Die Überlegung hinter der Motion: Wer spielt, trinkt. Und wer nichts zu trinken bekommt, geht nach Hause (zentralplus berichtete).

Kantonsrat senkte Anfang Jahr Hürden für Bewilligungsentzug

Mit 65:0 genehmigte das Zuger Kantonsrparlament im Januar eine Änderung des Gastgewerbegesetzes. Damit können die Gemeinden neu Bewilligungen für den Alkoholverkauf entziehen oder verweigern, wenn ein Beizer oder eine Wirtin in den fünf Jahren zuvor wegen Verstössen gegen das Geldspiel- oder das Ausländergesetz verurteilt worden ist.

Zuvor erfüllte diese Auflagen lediglich nicht, wer sich in den fünf Jahren zuvor beim Verkauf von Spirituosen strafbar gemacht hatte. Oder, wer in dieser Zeit länger als anderthalb Jahre im Gefängnis war. In ihrem Bericht und Antrag hatte die Zuger Regierung im April 2020 festgehalten: «Diese Bestimmung ist sehr restriktiv und erlaubt die Verweigerung einer Bewilligung nur in wenigen Fällen.»

Bewilligungsinhaber nicht gleich Betreiber

Seit April gilt das neue Gastgewerbegesetz - und war damit in Kraft, als die Zuger Strafverfolger im Mai auf die illegale Bedienung im Vereinsheim stiessen. Welche Erfahrungen haben die Behörden in den letzten sieben Monaten gemacht? Die Gemeinde Baar schreibt, sie habe seit April 17 Gesuche um Alkoholausschankbewilligungen erhalten. Ein Ausschlussgrund habe in keinem Fall vorgelegen, die Gemeinde stellte sämtliche Bewilligungen aus.

Aktuell dürfen in der Gemeinde Baar 90 Personen gewerblich Alkohol ausschenken. Dabei fällt auf: Der verurteilte 44-jährige Nordmazedonier war laut der Zuger Staatsanwaltschaft im Mai zwar der Betreiber des Vereinslokals. Die Bewilligung galt seit April aber für eine andere Person.

Da die Gemeinde Baar den Strafbefehl nicht kenne, könne sie keine weiteren Angaben machen. Allerdings sagt Gemeinderat Zari Dzaferi, zuständig für das Ressort Sicherheit: «Die Bewilligung wird aufgrund der aktuellen Situation überprüft.» Trotzdem: Vom neuen Gastgewerbegesetz sind sie in Baar nach wie vor überzeugt. Laut Dzaferi erlaubt es dieses, «noch aktiver gegen private Spielhöllen in Baar vorzugehen».

Razzia vom Dezember 2021: Automaten und Geld sichergestellt

Demgegenüber zieht der Kanton kein Zwischenfazit. Das Bewilligungswesen sei Sache der Gemeinden, sagt der stellvertretende Sicherheitsdirektor Stephan Schleiss – und fügt an, die Zuger Polizei führe nach wie vor Kontrollen im Kampf gegen illegale Casinos durch.

Bei einer der letzten Razzien vom Dezemer 2021 hatte die Zuger Polizei vier Laptops, zwei Glücksspielautomaten und 9000 Franken an der besagten Adresse in Baar sichergestellt. Vier Tage später sollte laut der damaligen Medienmitteilung der Zuger Polizei eine Frau nach Serbien ausgeschafft werden: Sie hatte im Vereinslokal ohne Bewilligung serviert.

Verwendete Quellen
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