Initiant wollte Entscheid kippen

Solarinitiative Hochdorf scheitert erneut vor Bundesgericht

Die Hochdorferinnen können nicht über eine Solarinitiative des Netzwerks «Hofdere hed Energie» abstimmen. (Bild: Symbolbild: Unsplash)

«Hofdere hed Energie» versucht, mit mehreren Initiativen den Klimaschutz in Hochdorf voranzutreiben. Ihre Solarinitiative ist vom Bundesgericht ungültig erklärt worden. Ein Revisionsgesuch lehnt dieses ebenfalls ab.

Die Gemeindeinitiative «Hochdorf nutzt die Solarenergie» bleibt ungültig. Initiant Roman Bolliger hat versucht, mit einem Revisionsgesuch den negativen Entscheid des Bundesgerichts zu kippen. Doch das Bundesgericht tritt in einem kürzlich veröffentlichten Urteil nicht darauf ein – die Initiative bleibt ungültig. Stattdessen muss Bolliger nun Gerichtskosten von 200 Franken zahlen.

Mit der Initiative «Hochdorf nutzt die Solarenergie» wollte das Netzwerk «Hofdere hed Energie» Solarstrom mithilfe einer kostendeckenden Vergütung fördern. Gemäss Initiativtext sollten Solarstromproduzentinnen mindestens 12 Rappen pro Kilowattstunde Solarenergie erhalten. Zahlen Elektrizitätsversorger weniger, soll die Gemeinde eine lokale Einspeisevergütung mittels eines Solarstromfonds erschaffen. Dieser würde mit einem Zuschlag auf den Elektrizitätstarif geäufnet. So die Idee des Netzwerks.

Hochdorf hat keine Kompetenz zur Schaffung einer Steuer

Wegen dieses Zuschlags auf den Elektrizitätstarif bewerten die Gerichte die Initiative jedoch als ungültig, da sie nicht mit übergeordnetem Recht vereinbar sei. Denn: Der Zuschlag sei als Abgabe, wenn nicht gar als Steuer zu werten. Im Kanton Luzern hätten die Gemeinden jedoch keine Kompetenz, eine eigene Steuer oder Abgabe im Bereich des Stromrechts einzuführen, urteilen Kantons- wie Bundesgericht.

Auf das Revisionsgesuch geht das Bundesgericht vor allem aus formalen Gründen nicht ein. Initiant Roman Bolliger kritisierte die Rechtsauslegung des Gerichts – was jedoch kein Revisionsgrund gemäss Bundesgerichtsgesetz sei, heisst es im Urteil.

Zwar ist das Netzwerk mit ihrer Solarinitiative unterlegen. Eine Initiative zum erneuerbaren Heizen erklärte das Bundesgericht jedoch für gültig – entgegen den Ausführungen des Kantonsgerichts (zentralplus berichtete).

Verwendete Quellen
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