In Luzern verurteilt

Sogar zum Polizeiverhör fuhr er ohne Führerschein

Kein Führerausweis, kein Problem – der Beschuldigte mietet gar ein Lastwagen, um zur Polizei zu fahren. (Bild: Adobe Stock)

Ein Berner wurde in Luzern verurteilt, weil er praktisch gegen alle Strassenverkehrsgesetze, die man sich vorstellen kann, verstossen hatte. Selbst als die Polizei ihn ermahnte, machte er munter weiter.

Die Liste der Verstösse ist lang, die Zeit, in der sie der 39-Jährige begangen hat, kurz. 2023 begann er in nur viereinhalb Monaten alle möglichen Delikte, die man mit oder rund um ein Auto machen kann. Das fängt an bei betrunkenem oder übermüdetem Autofahren, geht über das Lenken eines Fahrzeugs ohne Haftpflichtversicherung, Führerausweis oder gültigen Nummernschilder und endet beim Diebstahl von zwei Wohnwagen im Wert von total 50’000 Franken.

Wegen einigen der Verstösse wurde der Mann im Mai 2023 von der Berner Polizei ein erstes Mal festgenommen. Nach kurzer Zeit wurde er wieder freigelassen, mit der strikten Aufforderung, sich nichts Weiteres zu Schulden kommen zu lassen. Der 39-Jährige dachte aber nicht daran.

Mit dem Sattelschlepper und ohne Führerschein zur Polizei

Ohne Führerschein, Haftpflichtversicherung oder weitere Voraussetzungen für das Lenken eines Fahrzeugs – dafür aber mit umso mehr Dreistigkeit in der Tasche – setzte er sich hinters Steuer. Er mietete Lastwagen, kaufte ein Auto und liess sich sogar als Chauffeur anstellen. Der Gipfel der Unverfrorenheit: Zur polizeilichen Einvernahme erschien er ohne Führerausweis mit einem gemieteten Sattelschlepper.

Vor dem Luzerner Kriminalgericht stand der 39-Jährige ausserdem, weil er einen Fahrzeugausweis gefälscht hatte, sich Nummernschilder unrechtmässig angeeignet hatte und andere Autos ohne gültiges Kennzeichen lenkte. Weiter hatte er bei seinem Arbeitgeber, bei dem er als Chauffeur tätig war, geklaut. Er klaute das Geld aus der Kaffeetasse, klaute Bier, Werkzeugakkus und Benzin im Wert von fast 900 Franken.

Schliesslich wurde er erneut festgenommen und kam in Untersuchungshaft. Anschliessend kam er in den vorzeitigen Strafvollzug. Nun wurde er durch das Luzerner Kriminalgericht verurteilt.

Autofahren sei das Einzige, was er könne

Dieses befand, dass der Beschuldigte durch die wiederholte Missachtung des Strassenverkehrsgesetzes «egoistisch, rücksichtslos und verwerflich» gehandelt habe. Gerade, dass er ohne Führerausweis zur polizeilichen Einvernahme fuhr und sich als Chauffeur einstellen liess, zeige, wie egal ihm die Vorschriften waren. Dies, obwohl er ermahnt wurde. «Gänzlich unbeeindruckt, lenkte der Beschuldigte weiterhin praktisch täglich Motorfahrzeuge», schreibt das Kriminalgericht.

Der Berner habe sich während des Verfahrens lange Zeit unkooperativ, renitent und gar dreist verhalten. Erst gegen Ende habe er schliesslich Einsicht gezeigt. Er sei in eine finanzielle Abwärtsspirale geraten und habe nicht mehr weitergewusst. Autofahren sei das Einzige, was er könne, gab er bei der Einvernahme an. Laut Urteil hat er in Bern ungetilgte Verlustscheine in der Höhe von über 100’000 Franken.

Das Kriminalgericht Luzern verurteilte ihn schliesslich zu 16 Monaten Gefängnis. Die Hälfte davon ist bedingt. Die andere Hälfte hat er im vorzeitigen Strafvollzug bereits abgesessen. Ausserdem muss er eine Busse von 400 Franken und die Verfahrenskosten von 16’000 Franken bezahlen. Nachteilig wirkte sich aus, dass der Mann in anderen Kantonen bereits vorbestraft war.

Das Urteil ist rechtskräftig. Auf dem Zivilweg laufen noch Privatklagen.

Verwendete Quellen
  • Urteil des Luzerner Kriminalgerichts
0 Kommentare
Apple Store IconGoogle Play Store Icon