Sechs Festnahmen

Razzia in Luzern: Mutmasslich albanische Drogenmafia im Fokus

Bei dem Einsatz dürfte es zumindest in einem Fall um das Waschen oder die Weiterleitung von Geld aus dem Drogenhandel gehen (Symboldbild). (Bild: Adobe Stock)

Neun Hausdurchsuchungen und sechs Festnahmen, das ist die Bilanz eines gross angelegten Polizeieinsatzes in Luzern und Basel. Dabei ging es um mutmassliche Verstrickungen mit der Drogenmafia, wie Recherchen von zentralplus zeigen.

Dienstag an einer dicht befahrenen Hauptstrasse mitten in der Stadt Luzern: Einsatz der Luzerner Polizei und des Fedpol. Das Ziel: Die Räumlichkeiten eines lokalen Geschäfts. Die Einsatzkräfte führen hier und zeitgleich in Basel neun Hausdurchsuchungen durch und nehmen sechs Personen fest (zentralplus berichtete). Im Visier der Einsatzkräfte war das Geschäft in Luzern schon länger.

Wie die Bundesanwaltschaft gegenüber zentralplus bestätigt, geht es dabei um organisierte Kriminalität. «Die Intervention fand im Rahmen eines Strafverfahrens der Bundesanwaltschaft statt, die sich auf die Ermittlungen von der Luzerner Polizei und der Bundeskriminalpolizei von Fedpol stützen konnte. Das Verfahren wird zurzeit gegen mehrere natürliche Personen geführt wegen des Verdachts der Beteiligung an respektive Unterstützung einer kriminellen Organisation», heisst es in einem Communiqué.

Geschäft tauchte wiederholt in Urteilen auf

Konkret geht es um Geldwäscherei und Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Recherchen von zentralplus zeigen, dass der Einsatz in Luzern mit der albanischen Drogenmafia zusammenhängen dürfte. So tauchte zumindest eines der durchsuchten Luzerner Geschäfte wiederholt in Urteilen des Luzerner Kriminalgerichts auf, in denen es um den Handel mit Kokain und Heroin ging. Dies im Zusammenhang mit dem Transfer von in Luzern erwirtschafteten Drogengeldern zu den Hinterleuten der hiesigen Kleindealer im Ausland.

Laut den Urteilen haben die Dealer die Einnahmen aus dem Drogenhandel jeweils in dem Geschäft vorbeibringen, dort einen bestimmten Namen auf einen Zettel oder Briefumschlag schreiben und dann das Drogengeld an eine unbekannte Person übergeben müssen.

Unklar, wer genau beteiligt ist

Unklar ist dabei, ob dies im Wissen der Leitung des Luzerner Geschäfts geschah oder ob es sich um eigenmächtig handelnde Einzelpersonen handelte. Wie die Bundesanwaltschaft lediglich schreibt, laufen die Ermittlungen gegen «natürliche» Personen, also nicht gegen das Geschäft. Weitere Angaben macht die Bundesanwaltschaft nicht. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

Verwendete Quellen
  • Mitteilung Bundesanwaltschaft
  • Diverse Urteile Kriminalgericht Luzern
  • Telefonischer Austausch mit Staatsanwaltschaft Luzern und Bundesanwaltschaft
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