Freiheitsstrafe und Landesverweis

Nordpol-Messerstecher legt Berufung ein

Der Nordpol in Luzern: Wo sonst Luzernerinnen in der Sonne liegen und baden, kam es im Sommer 2020 zu vorsätzlicher Tötung. (Bild: zvg)

Das Kriminalgericht verurteilte im April einen Messerstecher zu Freiheitsstrafe und Landesverweis. Die Verteidigung des psychisch beeinträchtigten Täters legt jetzt Berufung ein.

Ein 44-Jähriger Serbe wurde im April vor dem Kriminalgericht Luzern schuldig gesprochen. Die Anklage? Vorsätzliche Tötung im Juni 2020. Der Mann hatte stark alkoholisiert am Nordpol Luzern mit einem Messer auf eine andere Person eingestochen. Sein Opfer überlebte nur knapp. Aufgrund einer psychischen Störung beim Täter wurden vom Gericht nebst Freiheitsstrafe, Busse und Landesverweis auch ambulante Massnahmen angeordnet. Die Verteidigung hat jetzt Berufung eingelegt.

Was ist passiert? Nach dem Urteil, das zentralplus vorliegt, kam es zwischen dem alkoholisierten Täter und Opfer zu einer tätlichen Auseinandersetzung. Der Täter sprach eine Morddrohung aus, urinierte in seine Hose und verliess das Gelände. Er kehrte 45 Minuten später mit einem 27 Zentimeter langen Küchenmesser zurück und fügte seinem Opfer 18 lebensgefährliche Schnitt- und Stichverletzungen zu.

Das Gericht verurteilte den Mann aufgrund verminderter Schuldunfähigkeit in schwerem Grade zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und einer Busse von 250 Franken. Auch die Verfahrenskosten in Höhe von 40´000 Franken muss der Mann zahlen. Aufgrund seiner psychischen Beeinträchtigung werden zudem ambulante Massnahmen angeordnet. Er wird für zehn Jahre des Landes verwiesen. Das Urteil ist noch rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Urteil des Kriminalgerichts Luzern
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