Puff um dubiosen Grundstücksverkauf

Neue Details – und Fragen – zu krummen Deals in Oberägeri

Am Ägerisee tobt schon seit längerem ein Erbstreit um ein Luxus-Grundstück. (Bild: Andreas Busslinger)

Neue Dokumente im Fall des Streits um den Verkauf einer Traumresidenz am Ägerisee werfen ein neues Licht auf die Rolle des Zuger Regierungsrats Andreas Hostettler. Es geht um Fragen, die nicht gestellt wurden.

Am Ägerisee tobt schon seit längerem ein Erbstreit um ein Luxus-Grundstück. Im Fokus steht eine Liegenschaft mit zwei Villen, die sich auf fast 5000 Quadratmeter am Ägerisee in Oberägeri erstreckt. Seeanstoss inklusive.

Eine Schwester wirft ihrem Bruder vor, die Residenz für 16 Millionen Franken viel zu billig verkauft zu haben. Der Wert wird um nicht weniger als 27 Millionen Franken geschätzt (zentralplus berichtete).

2020 und 2023 verfasste das Zuger Grundbuch- und Notariatsinspektorat einen Bericht und eine Nachinspektion. Diese Unterlagen hat «CH Media» nun ausgewertet. Wie die Zeitungen schreiben, werfen sie einen Schatten auf den obersten politischen Verantwortlichen des Grundbuch- und Notariatswesens, auf Regierungsrat Andreas Hostettler (FDP).

Wichtige Fragen wurde gar nicht gestellt

Es geht dabei um eine ehemalige Notarin aus Oberägeri, die – nachdem sie mittels eines Warnschreibens auf die krummen Deals hingewiesen wurde – das Geschäft an eine Kollegin der Nachbargemeinde Unterägeri weiterschob.

Die Antwort auf die Frage, weshalb sie das getan habe und, ob sie die Notarin in Unterägeri auf den krummen Deal hingewiesen hatte, hätte den ganzen Fall erhellen können. Doch scheinbar verpassten Andreas Hostettler und seine Generalsekretärin diese Fragen zu stellen. Dabei blieb die Notarin die Antwort bereits dem Grundbuch- und Notariatsinspektorat schuldig, wie die «Zuger Zeitung» schreibt.

Alle anderen Behördenvertreter, die ebenfalls zur Befragung vorgeladen wurden, hätten zum Warnschreiben Stellung nehmen müssen.

Scheute Hostettler die Antworten?

Es stehen viele Fragen im Raum: Hatte die Notarin aus Oberägeri das Warnschreiben nicht weitergeleitet, weil es sonst zu einer Nichtbeurkundung des Verkaufs gekommen wäre? Wurde sie unter Druck gesetzt, dass der Deal reibungslos abgewickelt werden konnte? Ging es gar darum, dass der Gemeinde ein finanzkräftiger Steuerzahler erhalten bleibt? Und scheute Hostettler die Antworten auf diese Fragen und stellte sie darum nicht?

Bei der Zuger Direktion des Innern heisste es dazu: «Die Zeugenbefragung dient einzig der Ermittlung des Sachverhalts. Wo dieser erstellt ist, bedarf es keiner Fragen mehr.»

Wie die «Zuger Zeitung» weiter schreibt, kam der Chef des Grundbuch- und Notariatsinspektorats in seinem Schlussbericht zum Schluss, dass die Beurkundung unter dem Strich korrekt ablief. Zeigen muss sich noch, wie dieses Fazit in die offenen Rechtsverfahren, etwa die Staatshaftungsklage gegen den Kanton Zug (zentralplus berichtete), einfliessen wird.

Verwendete Quellen
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