Gerichte uneinig wegen Kindern

Muss Koksdealerin aus Luzern Schweiz verlassen oder nicht?

Die Frau hatte mit 1,5 Kilo Koks gedealt. (Bild: Symbolbild: Adobe Stock)

Das Bundesgericht verhandelt am Mittwoch den Fall einer verurteilten Luzerner Koksdealerin. Es geht dabei um einen Landesverweis. Es ist eine Medaille mit zwei Seiten.

1,5 Kilogramm Kokain vertickte die 39-jährige Dominikanerin in zweieinhalb Jahren. Der Gewinn: 31’000 Franken. Schliesslich klickten die Handschellen. In einer aufwändigen Aktion und nach langen Ermittlungen ging sie der Polizei ins Netz. 2020 verurteilte das Luzerner Kriminalgericht die Koksdealerin zu drei Jahren Gefängnis und zu einem Landesverweis für sieben Jahre.

Wegen letzterem zog die Frau das Urteil weiter. Zunächst ging sie ans Kantonsgericht. Dieses reduzierte die Freiheitsstrafe und strich den Landesverweis wieder. Dagegen hatte die Oberstaatsanwaltschaft Einwände, weshalb der Fall nun beim Bundesgericht liegt. Dies berichten die Zeitungen von CH Media.

Die Richter haben dabei keine einfache Entscheidung zu treffen. Sowohl für als auch gegen einen Landesverweis gibt es gute Gründe.

Kantonsgericht sah Härtefall

Das Kriminalgericht verhängte sie, da es die Verurteilte als eine Gefahr für die Gesellschaft sah. Sie habe mit viel Kokain gedealt, das organisierte Verbrechen unterstützt und die Gesundheit vieler Personen gefährdet.

Das Kantonsgericht sah hingegen einen Härtefall. Dies aufgrund der Biografie und Umstände der Drogendealerin. 1998 in der Dominikanischen Republik zur Welt gekommen, kam sie mit zehn Jahren in die Schweiz, zuerst in den Aargau und dann nach Luzern. Die Eltern lebten zu diesem Zeitpunkt schon hier. Sie hatten die Tochter bei den Grosseltern zurückgelassen.

Nach der Realschule fand die Dominikanerin keine Lehrstelle und rutschte in die Sozialhilfe. Teilweise arbeite sie im Service und hangelte sich sonst von einem Temporärjob zum nächsten. Mit zwanzig Jahren wurde sie Mutter. Der Vater des Kindes haute ab. Mit einem anderen Mann hatte sie zwei weitere Söhne. Auch diese Beziehung hielt nicht. Sie musste die drei Söhne alleine aufziehen. Schliesslich rutschte sie in den Drogenhandel ab.

Das Kriminalgericht befand, sie könne die Söhne ja mitnehmen, wenn sie das Land verweisen muss. Das Kantonsgericht hielt das für nicht zumutbar, da die Söhne keinen Bezug zum Heimatland der Mutter hätten. Gleichzeitig stufte es das öffentliche Interesse an einer Landesverweisung als gering ein.

Es drohen zehn statt sieben Jahre Landesverweis

Die Verurteilte sei geläutert und habe eingesehen, dass sie mit dem Drogenhandel nur Schaden verursache. Seit diesem Urteil sind drei Jahre vergangen. Die Söhne sind mittlerweile 20, 17 und 14 Jahre alt.

Die Staatsanwaltschaft will nun, dass das Kantonsgericht neu urteilt und hat daher beim Bundesgericht eine Beschwerde eingereicht.

Urteilt dieses im Sinne der Staatsanwaltschaft, muss sie das Land verlassen. Und zwar nicht wie ursprünglich vorgesehen für sieben Jahre. Gemäss der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative der SVP, müsste sie die Schweiz für zehn Jahre verlassen.

Verwendete Quellen
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