Szenen aus einer Zuger WG

Mitbewohner hintergangen, Kreditkarte geklaut, abgestraft

Zwei Bauarbeiter haben ihrem Mitbewohner dessen neue Kreditkarte gestohlen. (Bild: Pickawood / Unsplash)

In einer Zuger WG stehlen zwei Männer ihrem Mitbewohner erst seine Kreditkarte, dann 1'700 Franken. Das bleibt nicht unbemerkt

Februar 2022. Eigentlich lebt das Opfer dieser Geschichte in einer grossen WG im Kanton Zug. Jetzt aber ist es in den Ferien. Und so bekommt der Mann nicht mit, dass ihm seine Bank zwei Briefe schickt. Ein Couvert enthält seine neue Kreditkarte, das andere den Pincode. Die Post landet auf dem Küchentisch – und im Blickfeld zweier Bauarbeiter aus Bulgarien, einer 37, der andere 24 Jahre alt, die mit dem Geschädigten zusammenwohnen.

Die Männer halten sich nicht mit Anstand auf, öffnen die Briefe, stossen auf Kreditkarte samt Code – und haben einen Einfall. Oder wie es die Zuger Staatsanwaltschaft in einem von zwei Strafbefehlen ausdrückt, die vor Kurzem zur öffentlichen Einsicht auflagen: «Nachdem sie vom Inhalt der Briefe Kenntnis genommen hatten, kamen sie gemeinsam auf die Idee, mittels der Karte an einem Bankomaten einen Bezug zu tätigen.»

Mitbewohner heben 1'700 Franken ab

In der gleichen Nacht noch setzen sie ihren Plan um. Am 1. März, um 2.18 Uhr morgens, hebt der 24-jährige Bulgare am Bahnhof Luzern 1'700 Franken mit der gestohlenen Kreditkarte ab. Sein 37-jähriger Kompagnon wartet, gemeinsam geben sie das Geld anschliessend «nach eigenem Gutdünken» aus, wie die Staatsanwaltschaft schreibt.

Ihr Plan, spontan gefasst am Küchentisch, stellt sich als wenig raffiniert heraus. Die Angelegenheit wird eine Sache für die Justiz. Und die Zuger Staatsanwaltschaft verurteilt die zwei Bulgaren wegen Diebstahls und betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage zu je 20 Tagessätzen Geldstrafe à 90 Franken – beides bedingt, beides Mal verbunden mit 450 Franken Busse, die die zwei Kreditkartendiebe zahlen müssen.

Nur noch ein Dieb lebt in der WG

Dem Geschädigten nützt der Schuldspruch allein herzlich wenig. Die Staatsanwaltschaft hat ihn mit seiner Rückforderung auf den Zivilweg verwiesen, wie dort der Stand der Dinge ist, zeigt der Strafbefehl nicht. Ziemlich sicher aber ist: Nach der Aktion hing der Hausfrieden schief. Darauf deutet möglicherweise auch die Tatsache, dass nur noch einer der Diebe in der Zuger WG wohnt. Der andere ist umgezogen – in den Kanton Aargau.

Verwendete Quellen
  • Strafbefehl 1 A 2022 612
  • Strafbefehl 1 A 2022 1547
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