Strafverfahren in Zug, Vater jahrelang abgetaucht

Mann schuldet Mutter seiner Kinder 100’000 Franken

Der Vater zweier Kinder ist untergetaucht, nachdem er der Mutter jahrelangen Unterhalt schuldete. (Bild: Adobe Stock)

Ein Vater zahlt für seine Kinder keinen Unterhalt. Als die Ausstände fast 100'000 Franken betragen, schreiben ihn die Zuger Behörden zur Fahndung aus. Jahrelang passiert nichts. Dann betritt der Mann einen Polizeiposten in der Ostschweiz.

Das dreistöckige Gebäude ist ein klobiges Etwas, zwischen zwei Strassen eingeklemmt wie der Fleischkäse im Brötchen. In dem kleinen Ort in der Ostschweiz passiert so viel – um auf dem Polizeiposten überhaupt empfangen zu werden, muss man sich einen Termin geben lassen. Sonst bleibt er geschlossen.

Wieso Paul Steiner* an einem Donnerstag vor zwei Monaten den Klotz betritt, weiss man nicht. Er sei wegen einer «anderen Angelegenheit» bei der Polizei vorstellig geworden, heisst es lediglich in einem aktuellen Strafbefehl gegen den Schweizer.

Zuger Behörden hatten Mann zur Fahndung ausgeschrieben

Obwohl sich die Behörden in der Ostschweiz Steiners annehmen, stammt dieser Strafbefehl von der Zuger Staatsanwaltschaft. Vor wenigen Tagen hat sie ihn veröffentlicht – und damit eine Untersuchung abgeschlossen, die fast acht Jahre lang hängig gewesen war.

Denn seit 2015 wurde Paul Steiner gesucht. Das stellen die Polizisten in der Ostschweiz fest, als sie seinen richtigen Namen im Computer eingeben. Dort erscheint die Meldung, Steiner sei im Polizeifahndungssystem Ripol ausgeschrieben, und zwar zur «passiven Aufenthaltsausforschung», wie es im Strafbefehl heisst.

So holt Paul Steiner im Frühling 2023 die Vergangenheit doch noch ein. Denn seit mehr als sieben Jahren schuldet er der Mutter seiner Kinder Geld. 1560 Franken Unterhalt sollte er jeden Monat zahlen, überwiesen hat er nie etwas. Als im Herbst 2015 – nach einem jahrelangen juristischen Hin und Her – ein Strafverfahren eröffnet wird, belaufen sich die Ausstände auf fast 100'000 Franken. Nur weiss der Staat damals nicht, wo Steiner ist. Deshalb wird er ausgeschrieben; das Strafverfahren sistiert, bis man ihn gefunden hat.

Staatsanwaltschaft glaubt dem Mann nicht

Als die Polizei in der Ostschweiz das Verfahren bemerkt, befragt sie Steiner zur Geschichte aus Zug. Dieser gibt zu Protokoll, er sei jahrelang arbeitslos gewesen, habe sich immer wieder beworben und doch keine Stelle gefunden. Zwei Jahre lang habe er vom Arbeitslosengeld gelebt, die Pensionskasse habe er zuvor schon aufgelöst gehabt.

2015 oder 2016 schliesslich sei er ausgewandert und erst nach einigen Jahren in die Schweiz zurückgekehrt. Heute wohne er in einer Pension. Rund 500 Franken beträgt die Miete für ein Zimmer, der Fernseher ist dabei, Internet kostet extra.

Zusammengefasst sagt Steiner der Polizei also: Er hätte den Unterhalt gerne gezahlt, konnte aber nicht.

Zum Reisen reichte das Geld

Das glauben ihm die zuständigen Strafverfolger im Kanton Zug nicht. Er habe Arbeitslosengelder erhalten und die Pensionskasse aufgelöst. «Objektiv betrachtet» habe er über die finanziellen Mittel verfügt, um seiner Unterhaltspflicht nachzukommen – immerhin teilweise.

Vor allem auch, weil das Geld für «zahlreiche Reisen» in Ausland «offenbar vorhanden» gewesen sei. Und schliesslich habe Steiner den Bezug seiner AHV-Rente aufgeschoben, «was darauf schliessen lässt, dass er noch über finanzielle Mittel verfügt», so die Staatsanwaltschaft.

Wegen Vernachlässigung der Unterhaltspflichten verurteilt diese Steiner zu 120 Tagessätzen bedingter Geldstrafe. Hinzu kommen 900 Franken Busse und 400 Franken Gebühren.

Der Kindsmutter nützt das herzlich wenig. Laut Strafbefehl ist Steiner seinen Unterhaltspflichten noch immer nicht nachgekommen. Sie wartet also noch immer auf ihr Geld.

*Name geändert

Verwendete Quellen
Themen
3 Kommentare
Apple Store IconGoogle Play Store Icon