Knatsch mit IV-Stelle

Luzernerin kämpft um Hilflosenentschädigung

Die 49-Jährige ist im Alltag auf Unterstützung angewiesen.

Eine Frau ist auf IV-Leistungen angewiesen. Als die Schmerzen in ihrem Bein vorübergehend leicht nachlassen, meldet sie dies. Daraufhin streicht ihr die Luzerner IV-Stelle Unterstützungsgelder. Seither kämpft die Frau.

Nachträglich hätte sie es besser für sich behalten, damals wollte die Frau aber alles richtig machen. Die 49-Jährige leidet an psychischen Problemen, Arthrose und unerträglichen Schmerzen in den Knien. Drei Operationen hat sie hinter sich. So schreibt es der «Beobachter». Sie wohnt am Rand einer Luzerner Ortschaft, ist in ihrer Bewegungsfreiheit aber stark eingeschränkt.

Beim Einkaufen, dem Gang zum Arzt oder zur Post ist sie auf Hilfe angewiesen. Ebenso auf eine Invalidenrente. Zusätzlich zu dieser erhält sie eine Hilflosenentschädigung. Zumindest hatte sie das.

Als vor drei Jahren die Schmerzen in ihrem Bein vorübergehende leicht nachliessen, meldete sie dies der IV-Stelle. «Ich war so ehrlich und gab der IV Bescheid. Ich fürchtete, ich bekäme sonst eine Busse», erzählt sie dem «Beobachter».

Kantonsgericht pfiff IV zurück

Daraufhin stoppte die Stelle die Hilflosenentschädigung. Seither fehlen 490 Franken, mit denen die 49-Jährige vor allem die Spitex-Psychologin und den Spitex-Fahrdienst bezahlte.

Nach einer Beschwerde entschied das Luzerner Kantonsgericht im Juni 2022, die Verfügung wieder aufzuheben. Die IV-Stelle muss nochmals über die Bücher. Dann passierte jedoch ganz lange nichts. Die IV-Stelle holte medizinische Berichte ein und wartete zu. Geld kam immer noch keines. Der Anwalt der 49-Jährigen fordert die Stelle mehrmals auf, voran zu machen. Gegenüber dem «Beobachter» sagt er: «Die Beweislast ist bei der IV, sie hätte eine Verbesserung des Gesundheitszustands nachweisen müssen, bevor sie die Zahlung einstellte. Dieser Nachweis ist bis heute nicht erbracht.»

Geld gibt es nur rückwirkend

Erst, als sich das Magazin einschaltete, kommt Bewegung in die Sache. Wie der «Beobachter» schreibt, habe die Frau zwei Wochen, nach der Medienanfrage den Entscheid erhalten, dass sie rückwirkend die Hilflosenentschädigung erhält. Die IV-Stelle Luzern schreibt: «Dabei handelt es sich um einen Fehlentscheid, der nicht den rechtlichen Vorgaben entspricht. Dafür entschuldigen wir uns.» 

Allerdings, bezahlt sie nur ab jetzt bis Ende 2022 rückwirkend Geld erhält. Neue Unterstützung will die IV-Stelle nicht zulassen. Der Frau gehe es ja besser. Diese und ihr Anwalt haben dagegen erneut interveniert.

Verwendete Quellen
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