«Das ist ein Rechtsfehler»

Luzerner Kokaindealerin schrammt am Landesverweis vorbei

1,5 Kilogramm Kokain hat die Luzernerin verkauft. (Bild: Luzerner Polizei)

Das Bundesgericht hat eine Kokaindealerin aus Luzern verurteilt. Bei der Frage, ob die Luzernerin ausser Landes verwiesen werden soll, sind sich die fünf urteilenden Richter uneins.

Sie gehören – so will es der Zufall – den fünf grossen Schweizer Parteien an. Also der SVP, der FDP, der Mitte, den Grünen und der SP. Bezüglich des allfälligen Landesverweises gehen die Meinungen der Richterinnen auseinander. Doch dazu später.

Zuerst zur Täterin: Die Kokaindealerin ist 39 Jahre alt, lebt seit ihrem zehnten Lebensjahr in Luzern, stammt jedoch aus der Dominikanischen Republik. Ausserdem ist sie Sozialhilfebezügerin – und alleinerziehende Mutter dreier Söhne.

Kokaindealerin versorgte in Luzern die Strassendealer

Dass sie mit 1,5 Kilogramm Kokain die Strassendealer Luzerns versorgt hatte, hat ihr die Oberstaatsanwaltschaft Luzern längst nachweisen können. Doch während das Kriminalgericht sich für einen siebenjährigen Landesverweis aussprach, hob das Kantonsgericht diesen wieder auf. Damit wollte sich die Oberstaatsanwaltschaft wiederum nicht zufrieden geben – und zog den Fall vor Bundesgericht.

Dort teilten zwei der fünf Richter die Ansicht der Oberstaatsanwaltschaft und des Luzerner Kriminalgerichts, wonach ein Landesverweis auszusprechen sei. Das Kantonsgericht habe die Härtefallklausel falsch angewandt, findet der Richter, der Mitglied der FDP ist. Denn die Klausel komme nur zum Zug, wenn die verurteilte Person integriert ist. Im Fall der Luzerner Kokaindealerin wird dies verneint, wie «CH Media» schreibt. «Das ist ein Rechtsfehler», schliesst der liberale Richter darum. Und bekommt Zustimmung von dem Richter, der Mitglied der SVP ist.

Die anderen drei Richterinnen, der Mitte, den Grünen und der SP angehörig, sind hingegen anderer Meinung. Sie argumentieren mit dem Wohl der Kinder. «Wir dürfen sie nicht bestrafen für die Taten ihrer Mutter», sagt die der Mitte angehörende Richterin. Zur Dominikanischen Republik hätten die Kinder keinerlei Bezug.

Obschon die Richter am Bundesgericht politisch unabhängig urteilen sollen, werden sie noch immer vom Bundesparlament ins Amt gewählt. Dabei ist es gängige Praxis, dass die Zusammensetzung der Richterinnen am Bundesgericht der parteipolitischen Sitzverteilung im Bundeshaus entspricht.

In diesem Fall zahlte sich dies für die Luzerner Kokaindealerin möglicherweise aus. Sie darf in der Schweiz bleiben und wird nicht des Landes verwiesen.

Verwendete Quellen
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