Schlamperei am Bundesgericht

Luxusleben statt Knast: kein Urteil für Millionenbetrügerin

Eine Millionenbetrügerin ergaunerte sich jahrelang ein Luxusleben – und wartet möglicherweise noch bis ans Lebensende auf ein Urteil. (Bild: Adobe Stock)

Wegen formeller Fehler am Bundesgericht bleibt eine Millionenbetrügerin auf freiem Fuss. Ihr Luxusleben samt Residenz im Luzerner Seehotel Kastanienbaum finanzierte sie mit krummen Geschäften.

Seit sie 40 ist, lebt die Protagonistin dieses unendlichen Rechtsfalls in der Schweiz. Sie wurde Geschäftsführerin der Luzerner Handelsfirma Fera und organisierte Vorfinanzierungen. Wie die «Schweiz am Wochenende» schreibt, soll sie gegenüber Banken und Versicherungen behauptet haben, Maschinen im Auftrag anderer Firmen zu kaufen.

Nach einem eher bescheidenen Leben in Deutschland führte der Umzug in die Schweiz für die heute 74-Jährige zu einem radikalen Umbruch. So gab sie während sieben Jahren fast 700'000 Franken für Kleider aus. Auch für den Besuch eines Schönheitschirurgen reichte das ergaunerte Vermögen aus.

Und nebst einer Niederlassung am Lago Maggiore bewohnte sie auch eine eigene Residenz im Seehotel Kastanienbaum mit Ausblick auf den Vierwaldstättersee. Kurzum: Als Multimillionärin lebte sie in Saus und Braus.

Fall zu kompliziert für Luzerner Staatsanwaltschaft

2010 erhob eine Zürcher Bank Strafanzeige und forderte von ihr mehrere Millionen Franken zurück. Die Ermittlungen enthüllten schliesslich ein komplexes Lügengebäude. Es sollte kaschieren, dass 200 gefälschte Urkunden die Basis für Deals im Umfang von 400 Millionen Franken waren.

Ein Schneeballsystem, mit dem sich die Bundesstaatsanwaltschaft seit Jahren befasst. Offenbar übernahm sie den Fall, weil er für die Luzerner Staatsanwaltschaft zu kompliziert war.

Eigentor des Bundesgerichts

Auch die Bundesstaatsanwaltschaft brauchte ganze elf Jahre, um die Millionenbetrügerin vor Gericht zu bringen. Mehr als 1500 Bundesordner – dreimal mehr, als für den Fall Raiffeisen – füllte sie. Der fallführende Staatsanwalt trat noch vor Abschluss des Anklageverfahrens zurück.

Weil er unerlaubterweise von einem ausserordentlichen Staatsanwalt ersetzt wurde, wäre die Angeklagte wegen der Nichtigkeit sämtlicher Verfahrensschritte des ausserordentlichen Staatsanwalts beinahe straffrei davongekommen. Denn würde das Verfahren neu aufgerollt, wären ihre Taten verjährt.

Kommt Urteil noch vor dem Tod?

Das Bundesstrafgericht erklärte aber – mit widersprüchlicher Begründung, wie die «Schweiz am Wochenende» schreibt – nur die letzte Handlung des ausserordentlichen Staatsanwalts für nichtig. Und setzte das Berufungsverfahren vorübergehend aus. Der 14-jährige Prozess dürfte damit noch länger nicht abgeschlossen sein.

Gleichzeitig ist die Angeklagte 74-jährig – und krank. Ob das Urteil noch vor ihrem Tod gefällt wird, bleibt offen.

Verwendete Quellen
  • Artikel in der «Schweiz am Wochenende»
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