Frau flüchtete vor Ehemann

Kanton Luzern muss für Unterbringung in Notunterkunft zahlen

Das Bundesgericht gibt einer Luzernerin recht, der Soforthilfe für Opfer von häuslicher Gewalt verweigert worden war. (Bild: flickr / markus daams)

Eine Frau musste vor ihrem Ehemann flüchten, da ihr dieser immer wieder mit Suizid gedroht hatte. Für die Unterbringung in einer Notunterkunft wollte der Kanton aber nicht zahlen. Nun spricht das Bundesgericht ein Machtwort. Es geht dabei um die Frage, wo Gewalt anfängt.

Sie wollte sich trennen, ihr Ehemann, nahm dies jedoch nicht hin. Immer wieder drohte er seiner Frau, dass er sich das Leben nehmen würde. Die Drohungen wurden so schlimm, dass die Frau schliesslich mit den beiden Kindern in eine vom Frauenhaus Luzern vermittelte Notunterkunft flüchten musste. Dies war 2021.

Die Opferberatungsstelle bei der Dienststelle für Soziales und Gesellschaft (DISG) des Kantons Luzern wollte für die Unterbringung der Familie jedoch nicht zahlen. Die Situation erfülle die Bedingungen für Soforthilfe gemäss Opferhilfegesetz nicht, hiess es damals. Daraufhin ging die Frau vor das Kantonsgericht und nachdem dieses dem Kanton recht gegeben hatte, vors Bundesgericht.

Körperliche Gewalt sei nicht nötig für Soforthilfe

Dieses nimmt nun den Kanton Luzern in die Pflicht. Wie es in einer Medienmitteilung schreibt, sei der Luzernerin die beantragte Soforthilfe zu Unrecht verweigert worden. «Die wiederholten und systematischen Nötigungshandlungen des Ehemannes in Form der Suiziddrohungen über einen gewissen Zeitraum hinweg waren geeignet und ursächlich, um bei der Beschwerdeführerin eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung ihrer psychischen Integrität zu bewirken. Ihre Betroffenheit erreichte eine Intensität, die zur Annahme der Opferstellung ausreicht», schreibt das Gericht.

Es sei in der Situation der Luzernerin notwendig gewesen, dass diese räumliche Distanz zum Ehemann habe aufbauen können. Entgegen der Ansichten des Kantonsgerichts ändere daran auch nichts, dass die Frau nicht Opfer direkter körperlicher Gewalt geworden ist.

Die Dienststelle für Soziales und Gesellschaft muss nun abklären, wie teuer die Unterbringung der Luzernerin und ihrer beiden Kinder in der Notunterkunft war und dann die beanspruchte Soforthilfe gewähren, urteilt das Bundesgericht.

Verwendete Quellen
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