Suche nach Raser dauerte acht Jahre

Italiener hat es eilig – und landet in Luzern vor Gericht

Der 29-Jährige wurde in drei Tunnels in Luzern geblitzt. (Bild: Symbolbild: Adobe Stock)

Das Luzerner Kriminalgericht verurteilt einen Italiener zu fast zwei Jahren Gefängnis, bedingt. Auf dem Weg zu einem Termin in Deutschland raste er 2016 durch Luzern. Das Protokoll einer Raserfahrt.

Nachts um 4.07 Uhr auf der Autobahn in Hergiswil: Der 29-Jährige drückt das Gaspedal durch. Die Tachonadel klettert auf 134 Kilometer pro Stunde. Erlaubt wären 80. Vier Minuten später im Sonnenbergtunnel in Luzern: Der Italiener wird ein zweites Mal geblitzt. Diesmal beträgt die Geschwindigkeit 143 Kilometer pro Stunde. Nach wie vor gilt 80.

Die Fahrt geht weiter, die Geschwindigkeit verringert sich kaum. Im Reussporttunnel in Luzern wird der Italiener mit 113 Kilometer pro Stunde geblitzt. 4.14 Uhr in Emmen: Die Tachonadel klettert auf 150 Kilometer pro Stunde – 50 mehr, als erlaubt. Kurze Zeit später wird er ein fünftes Mal in Lausen im Kanton Basel-Landschaft geblitzt. Dann ist er über die Schweizer Grenze und in Deutschland.

Raser war acht Jahre unauffindbar

Passiert ist das im Juni 2016. Weil der Raser jedoch nie gefunden wurde, dauerte es acht Jahre, bis er vor Gericht kam. Die Polizei schnappte ihn im Mai dieses Jahres in Genf. So geht es aus einem Urteil des Luzerner Kriminalgerichts hervor. Es verurteilt den heute 29-Jährigen zu einer Gefängnisstrafe von 22 Monaten bedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren. Ausserdem muss er 2000 Franken Busse und 3450 Franken Verfahrenskosten bezahlen. «Er schuf eventualvorsätzlich eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer», schreibt das Gericht.

Gerast sei der Italiener, weil er pünktlich zu einem Termin in Deutschland habe kommen wollen, heisst es im Urteil. Dabei sei er das «hohe» Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingegangen.

Gefängnis bedingt, weil Beschuldigter reuig ist

Immerhin: Der Raser zeigte sich reuig. Seit 2016 habe er in der Schweiz auch nur ein weiteres Mal – im Jahr 2017 – grob die Verkehrsregeln verletzt. Daher könne es die Gefängnisstrafe auch bedingt aussprechen, schreibt das Kriminalgericht.

Mit fast zwei Jahren Gefängnis, die drohen, bleibt zu hoffen, dass der 29-jährige Raser es in Zukunft in Luzern langsamer angeht – egal, wie dringend die Termine sind.

Verwendete Quellen
  • Urteil Luzerner Kriminalgericht
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