Bundesgericht richtet über Luzerner

Inferno in Golfclub: Handelte der Bauarbeiter fahrlässig?

Im Januar 2021 brannte das Restaurantgebäude des Sempacher Golfclubs nieder. (Bild: Luzerner Polizei)

Einem Bauarbeiter wurde vorgeworfen, aus mangelnder Sorgfalt die Feuersbrunst verursacht zu haben, welche 2021 zum Brand des Restaurants des Sempacher Golfclubs führte. Der Luzerner hat sich bis vor Bundesgericht dagegen gewehrt.

Mit einem Gasbrenner hantierte der Beschuldigte vor dem Restaurant des Sempacher Golfclubs. Der Auftrag: die Terrasse von Schnee und Eis zu befreien. Dabei flogen Funken hinter eine Fassade, und es entstand ein Glimmbrand. In der Nacht auf den 19. Januar 2021 brannte das Restaurant, das auf Hildisrieder Boden steht, komplett ab. Von einem «Inferno» und einem verlorenen «Wahrzeichen» Sempachs schrieben die Medien damals (zentralplus berichtete).

Der Arbeiter wurde in der Folge per Strafbefehl verurteilt. Er akzeptierte diesen jedoch nicht und kämpfte bis diesen Frühling vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft warf ihm damals vor, er habe fahrlässig gehandelt. So habe er eine Hilfsperson hinsichtlich der Sicherheitsmassnahmen nicht genügend instruiert, nicht dafür gesorgt, dass mit dem Gasbrenner ein Abstand von mindestens einem Meter zu brennbarem Material eingehalten werde, und vor Ort keinen Feuerlöscher in Griffnähe bereitgestellt. Weiter habe er brennbare Gebäudeteile auf der Terrasse gegen die offenen Flammen nicht abgedichtet und nach der Arbeit nicht geschaut, ob es irgendwo glühe oder brenne.

Schuldig, Freispruch und wieder schuldig

Was folgte, war ein juristisches Hin und Her. Nach der Beschwerde sprach das Bezirksgericht den Arbeiter frei. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Das Luzerner Kantonsgericht sprach ihn wieder schuldig, und schliesslich gelangte der Luzerner ans Bundesgericht.

Nun habe dieses den Arbeiter wiederum freigesprochen respektive dessen Beschwerde gutgeheissen, wie aus einem aktuellen Urteil hervorgeht. Der Arbeiter argumentierte, dass er die Sorgfaltspflicht keineswegs vernachlässigt habe. Er gibt wohl zu, dass er keinen Feuerlöscher bereitgestellt oder eine Brandwache organisiert hätte, die Abstände zu brennbaren Materialien habe er aber eingehalten.

Ausserdem habe ein Brand mit grösster Wahrscheinlichkeit so oder so nicht vermieden werden können. Weiter gebe es keine Pflichten, möglicherweise brennbare Gebäudeteile abzuschirmen, wenn die Abstände eingehalten würden. Dass ihm Staatsanwaltschaft und Kantonsgericht daraus einen Strick drehen würden, sei willkürlich und verletze Bundesrecht, argumentierte der Mann.

Keinen Strick aus fehlenden Abdeckungen drehen

In diesem Punkt gibt ihm das Bundesgericht nun recht. Tatsächlich hätten die Vorinstanzen willkürlich geurteilt. Dem Arbeiter dürfe kein Vorwurf gemacht werden, dass er brennbare Teile nicht abgedeckt hätte.

Damit muss das Kantonsgericht nochmals über die Bücher und den Fall neu aufrollen. Fraglich bleibt, ob mit der veränderten Ausgangslage die Beweislast noch reicht, um dem Arbeiter den Brand anzulasten. Die Frage nach der Schuld am Brand des Sempacher Golfrestaurants geht somit in eine weitere Runde. Der Kanton Luzern muss dem Arbeiter vorerst eine Entschädigung in der Höhe von 3000 Franken zahlen.

Verwendete Quellen
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