Nahm Tod zweier Männer in Kauf

Herumballernder Zuger Drogenkurier wird des Landes verwiesen

Mit einer Pistole schoss der Verurteilte zwei Männern vor die Füsse. (Bild: Symbolbild: Unsplash/thdef)

Ein 33-jähriger Zuger muss jahrelang ins Gefängnis – und dann die Schweiz verlassen. Das Zuger Obergericht verurteilt ihn wegen Drogenbesitzes und weil er auf zwei Männer schoss.

Er wohnt mit seiner Familie im Kanton Zug – und wird dort die nächsten Jahre im Gefängnis verbringen. 40 Monate muss er absitzen, ausserdem eine Geldstrafe von 2400 Franken zahlen. Hinzukommen weitere Strafen für diverse Delikte, für die er zuvor bereits verurteilt wurde. Der Zuger mit serbischer Nationalität wird zudem nach seiner Haftstrafe für sieben Jahre des Landes verwiesen.

Einerseits hat sich der 33-Jährige der mehrfachen Gefährdung des Lebens schuldig gemacht, so das Urteil des Zuger Obergerichts. Mit einer Pistole schoss er zwei Männern, von denen er sich bedroht gefühlt haben soll, vor die Füsse. Tatsächlich wurde er von ihnen angegriffen, wie Videoüberwachungsbilder einer Waschanlage zeigen.

Zweimal schoss der Verurteilte, zweimal traf er die beiden Männer nicht. Doch gefährdete er deren Leben, weil auch die Splitter der Projektile den Tod der beiden hätten verursachen können. Er brachte sie, so das Zuger Obergericht, in unmittelbare Lebensgefahr.

Kokain im Wert von 20'000 Franken

Anderseits verstiess der Zuger auch mehrfach gegen das Betäubungsmittelgesetz. In seinem Geschäftsauto lagerte er 200 Gram Kokain, was gemäss Sucht Schweiz – bei stark variierenden Preisen – einem Marktwert von rund 20'000 Franken entsprechen könnte.

Die Drogen habe er nur zwischengelagert, um sie an eine ihm unbekannte Person weiterzugeben, sagte er vor Gericht. Und zwar auf Drängen der Wettspielmafia hin. Das Zuger Obergericht schenkte dem 33-Jährigen keinen Glauben – und tat seine Ausführungen als reine Schutzbehauptung ab.

Den Landesverweis begründet das Obergericht unter anderem damit, dass bei schweren Drogendelikten das öffentliche Interesse, den Aufenthalt zu beenden, höher zu gewichten sei, als den Verbleib von Tätern bei ihren Familien. Dabei stützt sich das Obergericht aufs Bundesgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Verwendete Quellen
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