Urteil des Luzerner Kriminalgerichts

zentralplus plus Hauswart soll Lehrtochter im Keller vergewaltigt haben

Das Kriminalgericht befand den Mann für schuldig. Dieser will das Urteil aber weiterziehen. (Bild: Symbolbild sah)

Ein Luzerner Hauswart stand kürzlich vor dem Luzerner Kriminalgericht. Er soll die Lehrtochter der Firma, wo er arbeitete, vergewaltigt haben. Zugeben wollte er dies nicht.

Tätig war der Beschuldigte in einer Luzerner Firma als Reinigungskraft. Das mutmassliche, damals 18-jährige Opfer absolvierte dort eine Lehre. Laut einem Urteil des Kriminalgerichts Luzern soll ihr der damals 29-jährige Mann mit Wurzeln in Bosnien zunächst auf die Pelle gerückt sein – bis zu einer Vergewaltigung.

So soll es laut Anklage im Winter 2021 zu ersten sexuellen Übergriffen im Hauswartsraum im Keller des Geschäftsgebäudes gekommen sein. Der Beschuldigte habe die junge Frau in den Raum geführt. Sie habe gedacht, er wolle ihr dort unten etwas zeigen, das mit der Arbeit zu tun hätte. Stattdessen habe er sie mit den Armen umschlungen, sie geküsst und berührt. Wie das Kriminalgericht schreibt, habe sich die Frau aber losreissen und aus dem Keller fliehen können.

Er soll für die Tat das Licht ausgemacht haben

Sechs Tage später folgte der mutmassliche Horror. Wiederum auf Vorschlag des Hausabwarts hin sollen sich die 18-Jährige und der 29-Jährige erneut in den Keller begeben haben. Dies angeblich, um über den ersten Vorfall und darüber zu sprechen, wie sie zueinander stünden.

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