Hauswart soll Lehrtochter im Keller vergewaltigt haben
Ein Luzerner Hauswart stand kürzlich vor dem Luzerner Kriminalgericht. Er soll die Lehrtochter der Firma, wo er arbeitete, vergewaltigt haben. Zugeben wollte er dies nicht.
Tätig war der Beschuldigte in einer Luzerner Firma als Reinigungskraft. Das mutmassliche, damals 18-jährige Opfer absolvierte dort eine Lehre. Laut einem Urteil des Kriminalgerichts Luzern soll ihr der damals 29-jährige Mann mit Wurzeln in Bosnien zunächst auf die Pelle gerückt sein – bis zu einer Vergewaltigung.
So soll es laut Anklage im Winter 2021 zu ersten sexuellen Übergriffen im Hauswartsraum im Keller des Geschäftsgebäudes gekommen sein. Der Beschuldigte habe die junge Frau in den Raum geführt. Sie habe gedacht, er wolle ihr dort unten etwas zeigen, das mit der Arbeit zu tun hätte. Stattdessen habe er sie mit den Armen umschlungen, sie geküsst und berührt. Wie das Kriminalgericht schreibt, habe sich die Frau aber losreissen und aus dem Keller fliehen können.
Er soll für die Tat das Licht ausgemacht haben
Sechs Tage später folgte der mutmassliche Horror. Wiederum auf Vorschlag des Hausabwarts hin sollen sich die 18-Jährige und der 29-Jährige erneut in den Keller begeben haben. Dies angeblich, um über den ersten Vorfall und darüber zu sprechen, wie sie zueinander stünden.
Als sich der Mann der Frau erneut genähert haben solle, habe sie Distanz gesucht. Der Mann habe daraufhin das Licht ausgeschaltet.
Im Dunkeln habe er sich wieder der Lehrtochter genähert und sie angefasst. Schliesslich sei es zur Vergewaltigung gekommen. Die damals 18-Jährige habe sich wie in Schockstarre befunden, heisst es in der Anklage. Sie habe dem Mann noch gesagt, dass sie dies nicht wollen würde und einen Freund hätte. Dieser habe nur lachend erwidert, er hätte auch eine Freundin.
Nach der Vergewaltigung habe er das Licht wieder angemacht, sie gefragt, warum sie weine, sich dann entschuldigt und die verstörte Frau zum Abschied noch auf die Wange geküsst.
Beschuldigter spricht von falschen Anschuldigungen
Deswegen stand der heute 33-Jährige nun vor dem Kriminalgericht Luzern. Bei der Einvernahme und vor Gericht bestritt der Beschuldigte die Vorwürfe. Er gibt zu, dass es zu Sex gekommen sei, dieser sei aber einvernehmlich gewesen. Er glaube, dass ihm die Vergewaltigung untergeschoben werde.
Nach dem Vorfall habe er der jungen Frau gesagt, dass er verheiratet sei. Sie habe «aggressiv» darauf reagiert und sei «emotional verletzt» gewesen. Auch bestritt er, jemals das Licht ausgemacht zu haben.
Im Keller «überrumpelt»
Das Gericht wollte dieser Schilderung jedoch nicht glauben. Die Aussagen des mutmasslichen Opfers seien glaubwürdiger als die des Beschuldigten, urteilt es. Auch habe sie keinen Grund für eine Falschbelastung. Der Beschuldigte habe die Lehrtochter «überrumpelt».
Das Kriminalgericht Luzern verurteilt den 33-Jährigen wegen sexueller Belästigung und Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Ein Jahr davon muss er absitzen. Ausserdem muss er eine Busse von 500 Franken und der jungen Frau eine Entschädigung in der Höhe von 12’000 Franken bezahlen. Zudem wird er für acht Jahre aus der Schweiz ausgewiesen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es wurde Berufung angemeldet.
Schreibt gerne über harte Fakten und skurrile Aufreger. Seit über zehn Jahren Journalist bei Online, Print und Fernsehen. Für zentralplus schreibt der Wahl-Luzerner seit 2024.