Aus Luzerner Gefängnis

Häftling nach Urlaub auf der Flucht

Luftbild der Justizvollzugsanstalt Wauwilermoos. (Bild: Kanton Luzern)

Ein Häftling ist anscheinend von einem Urlaub nicht in die Haftanstalt Wauwilermoos zurückgekehrt. Wie es in Medienberichten heisst, soll der Mann eine Strafe wegen mehreren leichten Vergehen absitzen. Eine Gefahr gehe aber nicht von ihm aus, heisst es bei den Behörden.

Ein Häftling hätte am 19. März nach einem bewilligten Urlaub in das Gefängnis Wauwilermoos zurückkehren sollen. Wie «20 Minuten» unter Berufung auf einen anderen Einsassen schreibt, sei der Mann aber nicht zurückgekehrt.

Die Gefängnisdirektion bestätigt dies. Derzeit laufen polizeiliche Ermittlungen, um den Aufenthaltsort des Mannes zu bestimmen», sagt Peter Künzli, Direktor der Justizvollzugsanstalt Wauwilermoos gegenüber dem Portal.

Entflohener sei ungefährlich

Laut dem Informanten von «20 Minuten» sass der Entflohene wegen mehreren leichten Vergehen. «Der Typ war hier im Gefängnis schon sehr berüchtigt. Er war selbst hier im Vollzug immer auf Drogen und sehr aggressiv. Ich denke, er ist abgehauen, um seiner Abschiebung zu entgehen», wird er zitiert.

Direktor Künzli relativiert: «Von dem betreffenden Mann geht nach aktuellen Erkenntnissen keine Gefahr für die Öffentlichkeit aus.» Wohin sich der Häftling abgesetzt hat, sei unklar. «Es ist möglich, dass sich die Person ins Ausland abgesetzt hat oder aber auch, dass sie sich noch in der Schweiz befindet», so Künzli.

Gänzlich auszuschliessen seien solche Fälle bei bewilligten Urlauben nie. Die Voraussetzungen für die Bewilligung eines solchen Urlaubs sind streng. «Die Einhaltung des Vollzugsplans und eine aktive Mitwirkung bei den Eingliederungsbemühungen, korrektes Verhalten, Drogenabstinenz, gute Arbeitsleistung und genügend Mittel auf dem Freikonto», heisst es in der Verordnung der Strafanstalt.

Verwendete Quellen
1 Kommentar
Apple Store IconGoogle Play Store Icon